Visa
Bevor Sie reisen, müssen Sie sich besorgen ein Visum vom Algerischen Konsulat in London. Sie können kein Visum bei der Ankunft erhalten. Sie sollten die Details Ihres Visums, einschließlich der Gültigkeitsdaten, vor Reiseantritt überprüfen. Sollten Sie die Dauer Ihres Visums oder die Ihnen bei der Ankunft gewährte Aufenthaltserlaubnis im Land überschreiten, werden Sie wahrscheinlich von der Einwanderungspolizei am Flughafen festgenommen, während Sie versuchen, Algerien zu verlassen. Dies kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung und bis zu 3 Monaten Gefängnis führen. Wenn Sie länger in Algerien bleiben müssen, als Ihr Visum oder Einreisestempel erlaubt, können Sie möglicherweise Verlängern Sie Ihr Visum in der Wilaya (Rathaus) in Ihrer Nähe.
Algerische Grenze
Die Landgrenze zwischen Algerien und Marokko ist geschlossen. Versuchen Sie nicht, ihn zu überqueren.
Passgültigkeit
Ihr Pass sollte mindestens 6 Monate ab dem Datum der Einreise nach Algerien gültig sein.
Ausreise aus Algerien
Bei der Ausreise aus Algerien verlangen die algerischen Behörden normalerweise die Vorlage des Dokuments, mit dem Sie in das Land eingereist sind. Falls Ihr Reisepass während Ihres Aufenthalts in Algerien verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie der Grenzpolizei einen Polizeibericht vorlegen, aus dem hervorgeht, warum Sie den Reisepass, mit dem Sie nach Algerien eingereist sind, nicht mehr besitzen.
Anforderungen für Gelbfieber-Zertifikate
Prüfen Sie, ob Sie ein Gelbfieber-Zertifikat benötigen, indem Sie die TravelHealthPro-Website.
Reisen mit Kindern
In Algerien liegt die Volljährigkeit (wenn ein Kind gesetzlich als Erwachsener anerkannt wird) bei 19 Jahren und 1 Tag. Jede Person unter diesem Alter, deren Vater algerischer Staatsbürger ist, gilt als Algerier, wenn der Name des Vaters auf der Geburtsurkunde steht. Ein solches Kind, das Algerien ohne den Vater verlässt, kann nur reisen, wenn der Vater eine „Autorisation Paternelle“ unterzeichnet, oder, wenn es mit nur einem Elternteil reist, wird erwartet, dass der Elternteil (ob Mutter oder Vater) seine elterliche Verbindung durch a Livret de famille oder eine beglaubigte Kopie. Unbegleitete Minderjährige benötigen ein Schreiben ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, das ihnen die Erlaubnis erteilt, das Land zu verlassen.
Für weitere Informationen darüber, was genau bei der Einwanderung erforderlich ist, wenden Sie sich an die Algerisches Konsulat in London.