COVID-19-Negativbescheinigung für die Einreise in das Land erforderlich. Bürger von Nicht-EU- und Nicht-Schengen-assoziierten Ländern können nur nach Spanien einreisen, wenn sie zu einer der Kategorien gehören gelistet vom Gesundheitsministerium. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage dieser Bescheinigungen befreit, jedoch nicht vom Ausfüllen des Gesundheitskontrollformulars und dem Erhalt eines QR-Codes.
Kinder, die älter als 12 und jünger als 18 sind, können teilnehmen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines molekularen Tests vorlegen, der 72 Stunden gültig ist.
• COVID-19-Impfpass. Gültigkeit: Zwischen 14 und 270 Tage nach Verabreichung der letzten planmäßigen Dosis der Grundimmunisierungsserie. Nach 270 Tagen muss der Impfpass eine Auffrischimpfung enthalten.
• Negatives Ergebnis eines molekularen (gültig 72 Stunden) oder schnellen Antigentests (gültig 24 Stunden) vor der Abreise. • Ein COVID-19-Wiederherstellungszertifikat. Gültigkeit: ab dem 11. Tag nach dem ersten positiven molekularen Test und bis zu 180 Tage nach dem Probendatum.
Dokumente, die dem „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) gleichwertig sind, werden ebenfalls akzeptiert, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllen, die oben für das EUDCC aufgeführt sind.
Die Einreisebestimmungen für die Kanarischen Inseln sind auf hellocanaryislands.com verfügbar.