COVID-19-Regeln
Länder können Reisen einschränken oder kurzfristig Regeln einführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Fluggesellschaft nach Änderungen.
Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen Sie möglicherweise an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, bis der Test negativ ausfällt. Möglicherweise müssen Sie sich dort auch behandeln lassen.
Sie sollten auch Allgemeine COVID-19-Ratschläge von TravelHealthPro für Reisende.
Reisen nach Italien
Für Passagiere, die nach Italien einreisen, gibt es keine COVID-19-Test- oder Impfpflicht.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen aus dem Vereinigten Königreich und anderen Ländern finden Sie unter Website des Gesundheitsministeriums. p>
Öffentliche Räume und Reisen innerhalb Italiens
Wenn Sie die Intensivstation eines Krankenhauses oder ein Pflegeheim besuchen, müssen Sie eine tragen FFP2-Maske.
Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses
Wenn Sie in ein EU-Land (außer Irland) oder in die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein reisen , Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt müssen Sie den Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Ihr Reisepass muss:
- weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Einreise in das Land ausgestellt worden sein (überprüfen Sie die 'Ausstellungsdatum')
- gültig für mindestens 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Abreise (überprüfen Sie das 'Ablaufdatum')
Sie müssen überprüfen, ob Ihr Stellen Sie vor Reiseantritt sicher, dass Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurde, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zum Ablaufdatum hinzugefügt.
Kontaktieren Sie Botschaft des Landes, das Sie besuchen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Reisepass diese beiden Anforderungen nicht erfüllt. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Transportanbieter oder Reiseunternehmen Ihr Reisepass und andere Reisedokumente entsprechen den Anforderungen.
Reisenden, die ohne ein gültiges Reisedokument oder einen zuvor als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepass anreisen, wird die Einreise nach Italien verweigert und sie werden an ihren Herkunftsort zurückgebracht Abreise.
Passstempel
Bei der italienischen Grenzkontrolle müssen Sie möglicherweise:
- einen Nachweis Ihrer Unterkunft vorlegen B. eine Hotelbuchungsbestätigung oder einen Adressnachweis, wenn Sie Ihre eigene Immobilie (z. B. ein Zweitwohnsitz) besuchen.
- Zeigen Sie einen Versicherungsnachweis für Ihre Reise vor – lesen Sie die Reiseversicherungsrichtlinien des FCDO < li>zeigen Sie ein Rück- oder Weiterflugticket
- beweisen Sie, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben. Der erforderliche Mindestbetrag hängt von Ihrer Unterkunft ab.
- Befolgen Sie die Verfahren, wenn Sie Beherbergung eines Gastes in Ihrer Unterkunft in Italien
Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass abgestempelt ist, wenn Sie als Besucher über Italien in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen. Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheitsgrenze für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum einhalten. Wenn in Ihrem Reisepass keine entsprechenden Einreise- oder Ausreisestempel vorhanden sind, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie Ihr visumfreies Limit überschritten haben.
Sie können einen Nachweis darüber vorlegen, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben, und nachfragen Bitten Sie die Grenzschutzbeamten, dieses Datum und diesen Ort in Ihren Reisepass einzutragen. Beispiele für akzeptable Nachweise sind Bordkarten und Tickets.
Wenn Sie aus einem Land des Schengen-Raums (z. B. Frankreich) einreisen, müssen Sie Ihre Anwesenheit erklären ('dichiarazione), es sei denn, Sie übernachten in einem Hotel oder B&B di presenza‘) innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft bei der örtlichen Einwanderungsbehörde („questura“) einreichen. Die „questura“ stellt ein Formular zum Ausfüllen bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Außenministerium oder italienische Polizei a> Websites.
Wenn Sie in Italien ansässig sind, lesen Sie unsere Leitfaden zum Leben in Italien für Informationen zum Stempeln des Reisepasses.
Visabestimmungen
Sie können in Länder im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in jedem 180 -tägiger Zeitraum ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Schulungen
Wenn Sie ohne Visum nach Italien und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Arbeiten oder Studieren, für Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der italienischen Regierung erfüllen Anforderungen. Erkundigen Sie sich beim italienischen Außenministerium oder Italienische Konsulate in London, Manchester oder Edinburgh vor Terminbuchung.
Wenn Sie Wenn Sie beruflich nach Italien reisen, lesen Sie die Hinweise zu Visa und Genehmigungen.
Wenn Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in Italien bleiben, gilt dies nicht auf Ihre 90-Tage-Visumfreiheitsgrenze angerechnet.
Britische Staatsbürger, die nicht vor Ablauf ihres Visums oder ihrer Aufenthaltserlaubnis oder vor dem Ende ihrer Visumfreiheitsfrist in das Vereinigte Königreich zurückkehren können, sollten sich an ihren örtliche Einwanderungsbehörde ('questura').
Impfanforderungen (außer COVID-19)
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die Impfungen und Impfbescheinigungen, die Sie möglicherweise benötigen, auf TravelHealthPro (vom britischen National Travel Health Network and Centre).
Zollbestimmungen< /h2>
Es gelten strenge Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Waren nach Italien. Sie müssen alles deklarieren, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt.
Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU
Sie dürfen kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen benötigt werden. Überprüfen Sie die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.
Unterkunft und unter 18-Jährige
Nach italienischem Recht dürfen unter 18-Jährige nicht ohne eine erwachsene Begleitperson in Hotels oder Ferienunterkünften einchecken.< /p>