COVID-19-Negativbescheinigung erforderlich. ab dem 7. März 2022 hat das Ministerium für Gesundheit, öffentliche Hygiene und allgemeine Gesundheitsversorgung bekannt gegeben, dass Sie keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen müssen, solange Sie nachweisen können, dass Sie vollständig geimpft sind.
*Wenn Sie nicht vollständig geimpft sind, müssen Sie dennoch ein negatives COVID-19-Testergebnis nachweisen, das maximal 72 Stunden vor der Ankunft datiert sein darf, bevor Sie an Bord Ihres Fluges gehen dürfen. Ab Januar 2022 können alle ankommenden Flugreisenden zusätzlichen Maßnahmen zur Kontrolle der Verbreitung von COVID-19 unterliegen. Dazu gehört auch der obligatorische Antigentest bei der Ankunft am Flughafen für diejenigen, die nicht nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind.