COVID-19
Länder können Reisen einschränken oder kurzfristig Regeln einführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Fluggesellschaft nach Änderungen.
Besuchen Sie TravelHealthPro (vom britischen National Travel Health Network and Centre) für allgemeine COVID-19-Ratschläge für Reisende.
Öffentliche Räume
Es wird dringend empfohlen, in Gesundheitseinrichtungen eine Gesichtsmaske zu tragen. In einigen Gebieten müssen Personen ab 6 Jahren möglicherweise eine Gesichtsmaske tragen.
Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses
Wenn Sie planen, dorthin zu reisen Ein EU-Land (außer Irland) oder die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino oder die Vatikanstadt folgen den Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Ihr Reisepass muss:
- ausgestellt sein weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Einreise (überprüfen Sie das „Ausstellungsdatum“)
- gültig für mindestens 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Ausreise (überprüfen Sie das „Ablaufdatum“) li>
Überprüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurde, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zum Ablaufdatum hinzugefügt.
Kontaktieren Sie Französische Botschaft im Vereinigten Königreich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Reisepass diese beiden Anforderungen nicht erfüllt. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Passstempel
Bei der französischen Grenzkontrolle müssen Sie möglicherweise:
- einen Nachweis darüber vorlegen, wo Sie übernachten möchten, zum Beispiel eine Hotelbuchung oder einen Adressnachweis, wenn Sie Ihr eigenes Land besuchen Eigentum
- Zeigen Sie einen Versicherungsnachweis für Ihre Reise vor – lesen Sie FCDOs Reiseversicherungsleitfaden< /li>
- zeigen Sie ein Rück- oder Weiterflugticket vor
- beweisen Sie, dass Sie genug Geld für Ihren gesamten Aufenthalt haben
Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass abgestempelt ist, wenn Sie ein- oder ausreisen als Besucher den Schengen-Raum durch Frankreich bereisen. Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheitsgrenze für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum einhalten. Wenn in Ihrem Reisepass keine entsprechenden Einreise- oder Ausreisestempel vorhanden sind, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie Ihr visumfreies Limit überschritten haben.
Sie können einen Nachweis darüber vorlegen, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben Bitten Sie die Grenzschutzbeamten, dieses Datum und diesen Ort in Ihren Reisepass einzutragen. Beispiele für akzeptable Nachweise sind Bordkarten und Tickets.
Wenn Sie in Frankreich leben, lesen Sie unsere Leitfaden zum Leben in Frankreich für Informationen zum Passstempeln.
Unterkunfts- und Geldnachweis
Möglicherweise müssen Sie einen Nachweis darüber vorlegen, wo Sie übernachten möchten. Informieren Sie sich auf der Website der französischen Regierung über Dokumente, die Sie möglicherweise für Kurzaufenthalte benötigen. Dies hängt davon ab, wo Sie übernachten.
Unterkunft bei Familie, Freunden oder einem Dritten
< p>Möglicherweise werden Sie gebeten, eine „Attestation d'accueil“ (Willkommenseinladung) Ihres Gastgebers vorzulegen. Der in Frankreich ansässige Gastgeber muss die 'attestation d'accueil' erhalten Melden Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgermeisteramt an und senden Sie die Originalbescheinigung vor Ihrer Einreise nach Frankreich. Halten Sie einen Nachweis bereit, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts über mindestens 32,50 Euro pro Tag verfügen.Zweitwohnungen in Frankreich
Sie müssen in der Lage sein, den Besitz oder das Mietverhältnis Ihrer Immobilie nachzuweisen, beispielsweise durch eine Steuer- oder Stromrechnung.
Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen gewerblichen Unterkunft
Bei der Einreise nach Frankreich werden Sie möglicherweise um eine Bestätigung Ihrer Reservierung gebeten. Halten Sie einen Nachweis bereit, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts über mindestens 65 Euro pro Tag verfügen.
Sonstige Umstände
Falls nicht vorhanden Eine „Attestation d'accueil“ (Willkommenseinladung) oder eine im Voraus gebuchte Unterkunft. Möglicherweise werden Sie gebeten, nachzuweisen, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts über mindestens 120 Euro pro Tag verfügen.
Weitere Informationen Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der Website der französischen Regierung zu den Reisebedingungen für britische Staatsbürger.
Visabestimmungen
Sie können für bis zu 90 % in Länder des Schengen-Raums reisen, zu dem auch Frankreich gehört Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Schulungen
Wenn Sie ohne Visum nach Frankreich und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Arbeiten oder Studieren, für Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen), müssen Sie die Franzosen treffen Einreisebestimmungen der Regierung. Überprüfen Sie auf der France Visas-Website, welche Art von Visum Sie möglicherweise benötigen. p>
Wenn Sie beruflich nach Frankreich reisen, lesen Sie die Anleitung auf Visa und Genehmigungen.
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Frankreich aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-tägige Visumfreiheit angerechnet.
Britische Staatsbürger, die Personen, die nicht vor Ablauf ihres Visums, ihrer Genehmigung oder ihres Visumfreiheitslimits in das Vereinigte Königreich zurückkehren können, sollten sich an ihre örtliche Präfektur wenden in Frankreich.
Impfanforderungen (außer COVID-19)
Mindestens 8 Wochen vorher Während Ihrer Reise überprüfen Sie die Impfungen und Impfbescheinigungen, die Sie möglicherweise benötigen, auf TravelHealthPro.
Zollbestimmungen
Es gelten strenge Regeln für Waren, die nach Frankreich eingeführt und aus Frankreich ausgeführt werden dürfen. Sehen Sie sich die französische Generaldirektion für Zoll und Verbrauchsteuern an Website. Deklarieren Sie alles, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte.
Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU
Sie können kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Überprüfen Sie die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.