Employees in private and public sectors should be examined with a self-test for COVID-19 once per week. 10/05/2021: students and educational staff should be examined with a self-test for COVID-19 twice per week. ; 17/05/2021: students and educational staff should be examined with a self-test for COVID-19 one time per week. ; 31/05/2021: employees at gyms and athletes should be examined with a self-test for COVID-19 one time per week. ; 13/7/2021: Visit to indoor cinemas; theatres; museums and archaeological places is allowed only to vaccinated ppl; COVID-19 recovered or those with a 48-hour negative rapid antigen test. ; 06/11/2021 Entrance in indoor areas; including shops; restaurants; cafes; entertainment and cultural venues is allowed only to vaccinated ppl; COVID-19 recovered or those with a 48-hour negative rapid antigen test. From this measure grocery stores and pharmacies are exempted. ; 22/11/2021 Negative tests are not accepted any more in entertainment venues; theatres; cinemas; museums; exhibitions; restaurants and cafes; conferences; gyms and courts.; 13/04/2022 From 01.05.2022 until 31.08.2022; vaccination pass certificate is no longer required and there is no other restriction.; 03/05/2022 There are no longer required 2 self-tests/week at schools but there is a restriction for 1 rapid test/week for unvaccinated employees.; 22/09/2022 Employees should have a vaccination proof certificate or 1 rapid test/ week if they are not vaccinated until 31.12.2022.
Impfung:
Covid-19 Impfung - Nicht benötigt
Personen, die eine Genesungsbescheinigung von COVID-19 haben; ausgestellt von einer Behörde oder einem zertifizierten Labor oder eine Bescheinigung über ein positives PCR-Molekulartestergebnis; Bestätigung, dass sich der Inhaber von Covid-19 erholt hat; durchgeführt mindestens 2 Monate vor Ankunft und nicht später als 9 Monate vor Ankunft; sind nicht verpflichtet, vor der Abreise einen negativen PCR-Test vorzulegen; 01.05.2022 ab Sonntag 01.05.2022; alle Reisenden, die in Griechenland ankommen; unabhängig von ihrem Herkunftsland; nicht mehr verpflichtet sind, eine gültige Impf- oder Genesungsbescheinigung von COVID-19 vorzulegen; oder Nachweis eines negativen Testergebnisses einer SARS-CoV-2-Infektion.;
Personen, die die Impfung innerhalb von mindestens 14 Tagen vor ihrer Einreise abgeschlossen haben und den Impfpass vorlegen können; müssen keinen negativen PCR-Test vor der Abreise vorlegen. 19.06.2021: Sportler in Fitnessstudios können ohne Mundschutz trainiert werden, wenn sie ihre Impfung gegen COVID-19 innerhalb von mindestens 14 Tagen abgeschlossen haben. 13.7.2021: Besuch in Indoor-Kinos; Theater; Museen und archäologische Stätten sind nur geimpften Personen gestattet; COVID-19 genesen oder solche mit einem 48-Stunden-negativen Antigen-Schnelltest. ; 11.06.2021 Eintritt im Innenbereich; einschließlich Geschäfte; Restaurants; Cafés; Unterhaltungs- und Kulturstätten sind nur geimpften Personen gestattet; COVID-19 genesen oder solche mit einem 48-Stunden-negativen Antigen-Schnelltest. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. 22.11.2021 Negative Tests werden in Unterhaltungsstätten nicht mehr akzeptiert; Theater; Kinos; Museen; Ausstellungen; Restaurants und Cafés; Konferenzen; Turnhallen und Plätze.; 13.04.2022 Vom 01.05.2022 bis 31.08.2022; Impfpassbescheinigung ist nicht mehr erforderlich und es gibt keine andere Einschränkung.;
Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sollen einmal pro Woche mit einem Selbsttest auf COVID-19 untersucht werden. 05.10.2021: Studierende und Lehrende sollen zweimal pro Woche mit einem Selbsttest auf COVID-19 untersucht werden. ; 17.05.2021: Studierende und Lehrende sollen einmal pro Woche mit einem Selbsttest auf COVID-19 untersucht werden. ; 31.05.2021: Beschäftigte in Fitnessstudios und Sportler sollen sich einmal pro Woche mit einem Selbsttest auf COVID-19 untersuchen lassen. ; 13.7.2021: Besuch in Indoor-Kinos; Theater; Museen und archäologische Stätten sind nur geimpften Personen gestattet; COVID-19 genesen oder solche mit einem 48-Stunden-negativen Antigen-Schnelltest. ; 11.06.2021 Eintritt im Innenbereich; einschließlich Geschäfte; Restaurants; Cafés; Unterhaltungs- und Kulturstätten sind nur geimpften Personen gestattet; COVID-19 genesen oder solche mit einem 48-Stunden-negativen Antigen-Schnelltest. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. ; 22.11.2021 Negative Tests werden in Unterhaltungsstätten nicht mehr akzeptiert; Theater; Kinos; Museen; Ausstellungen; Restaurants und Cafés; Konferenzen; Turnhallen und Plätze.; 13.04.2022 Vom 01.05.2022 bis 31.08.2022; Impfpassbescheinigung ist nicht mehr erforderlich und es gibt keine andere Einschränkung.; 03.05.2022 An Schulen sind nicht mehr 2 Selbsttests/Woche vorgeschrieben, jedoch gilt für ungeimpfte Beschäftigte eine Einschränkung auf 1 Schnelltest/Woche.;
DIESES LAND IST BEREIT, SICH MIT DEM DIGITALEN COVID-ZERTIFIKAT-GATEWAY DER EU ZU VERBINDEN
Nachweis der vollständigen Impfung.
Gültigkeit: zwischen 14 Tagen und 9 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierungsserie und bis auf weiteres nach der Auffrischimpfung. Akzeptierte Impfstoffe: Comirnaty (Pfizer BioNtech), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford), Novavax, Janssen (Johnson and Johnson), Sinovac Biotech, Gamaleya (Sputnik), Cansino Biologics, Sinopharm.