Um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können; Menschen müssen entweder geimpft werden; geborgen oder getestet. Für Menschen, die Covid-19 hatten: Bis 6 Monate nach ihrer COVID-19-Erkrankung müssen sie sich keinen PCR- oder Antigen-Tests unterziehen. Zum Beweis; sie müssen bei positivem Test ihr Quarantänedokument oder ihr positives PCR-Ergebnis vorzeigen. ; 01.07.2021 Die Regelung gilt in folgenden Bereichen: Gastronomie; Hotel und Unterkunft; Freizeiteinrichtungen (z. B. Tanzschulen, Zoos); kulturelle Einrichtungen (mit Ausnahme von Museen; Bibliotheken; Bibliotheken und Archiven); nichtöffentliche Sportanlagen; Meetings (ab einem Teilnehmer: mehr als 100 Personen); Handels- und Verbrauchermessen; Kongresse; Reisebusse und Ausflugsboote.; 20.12.2021: Die Einreisebestimmungen nach Österreich werden verschärft. Für Einreisende aus allen Ländern gilt ein gültiges 2-G-Zertifikat (geimpft-rehabilitiert) und die zusätzliche PCR-Testung.; 02.12.2022: Die 2G-Regelung gilt nicht mehr im Einzelhandel; Museen; Kunstgalerien; Bibliotheken; etc.; 19.02.2022 In allen wesentlichen Umgebungen, in denen bisher die 2G-Regelung galt; es gilt die 3G-Regelung: Gastronomie und Beherbergungsbetriebe; Sportanlagen; Veranstaltungen; Handels- und Publikumsmessen; nicht wesentliche Geschäfte; Ausflugsboote; Busse; Seilbahnen.; 22.02.2022 Bei der Einreise nach Österreich gilt grundsätzlich eine allgemeine 3G-Regelung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Einträge aus Virusvariantengebieten.; 24.03.2022 Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen ab 100 Personen in Gaststätten besteht eine „Option“ für den Betreiber; d.h. stattdessen Maskenpflicht oder 3G-Kontrolle; 16.04.2022 3-G-Nachweis muss nur von Besuchern erbracht werden; Mitarbeiter und Dienstleister in Krankenhäusern; Alten- und Pflegeheime und vergleichbare Einrichtungen.