COVID-19-Regeln
Länder können Reisen einschränken oder kurzfristig Regeln einführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Fluggesellschaft nach Änderungen.
Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen Sie möglicherweise an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, bis der Test negativ ausfällt. Möglicherweise müssen Sie sich dort auch behandeln lassen.
Sie sollten auch Allgemeine COVID-19-Ratschläge von TravelHealthPro für Reisende.
Passgültigkeitsanforderungen
Wenn Sie in ein EU-Land (außer Irland) oder in die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino oder die Vatikanstadt reisen, müssen Sie die Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Ihr Reisepass muss sein:
- ausgestellt weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Einreise in das Land (überprüfen Sie das „Ausstellungsdatum“)
- gültig für mindestens 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Ausreise (überprüfen Sie das 'Ablaufdatum')
Überprüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurde, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zum Ablaufdatum hinzugefügt.
Kontaktieren Sie botschaft des landes, das sie besuchen, wenn sie glauben, dass ihr reisepass diese beiden anforderungen nicht erfüllt . Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Transportanbieter oder Reiseunternehmen Ihr Reisepass und andere Reisedokumente entsprechen den Anforderungen.
Passstempel
Bei der österreichischen Grenzkontrolle müssen Sie möglicherweise Folgendes vorzeigen:
- Nachweis Ihrer Unterkunft, z. B. eine Hotelbuchungsbestätigung oder ein Adressnachweis, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz besuchen
Versicherungsnachweis für Ihre Reise – lesen Sie die Reiseversicherungsrichtlinien des FCDO
< /li>- ein Rück- oder Weiterflugticket
- Nachweis, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben
Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass abgestempelt ist, wenn Sie in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen Region durch Österreich als Besucher. Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheitsgrenze für Kurzaufenthalte einhalten. Wenn in Ihrem Reisepass keine entsprechenden Einreise- oder Ausreisestempel vorhanden sind, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie Ihr visumfreies Limit überschritten haben.
Sie können einen Nachweis darüber vorlegen, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben, und nachfragen Bitten Sie die Grenzschutzbeamten, dieses Datum und diesen Ort in Ihren Reisepass einzutragen. Beispiele für akzeptable Nachweise sind Bordkarten und Tickets.
Visabestimmungen
Sie können in Länder im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Ausbildungen
Wenn Sie ohne Visum nach Österreich und in andere Schengen-Staaten reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Arbeiten oder Studieren, für Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der österreichischen Regierung erfüllen Anforderungen. Welches Visum oder welche Arbeitserlaubnis Sie möglicherweise benötigen, erfahren Sie im Österreichisches Außenministerium oder Österreichische Botschaft in London für Visabestimmungen.
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Österreich aufhalten , dies wird nicht auf Ihr visumfreies Visumslimit von 90 Tagen angerechnet.
Impfanforderungen (außer COVID-19)
Mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise überprüfen Sie auf TravelHealthPro.
Zollregeln
Es gelten strenge Regeln für Waren, die nach Österreich eingeführt und aus Österreich verbracht werden können. Sie müssen alles deklarieren, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt.
Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU
Sie dürfen kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen benötigt werden. Überprüfen Sie die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.