Exception from the 14-days quarantine all travellers that had taken the vaccine; including the second dose; with at least 10 days before entering Romania or from the direct contact with a confirmed case. Update 4/02/2021: the exception reinforced in Decision 7 from 4/02/2021. Update Decision 9 from 11/02/2021: the exception is reinforced. Decision 24 from 27/04/2021 includes India on the list of yellow zone countries; however none of exceptions from quarantine are applied for travellers traveling from this country; only if they are fully vaccinated; with the last dose received at least 10 days before entering Romania. UPDATE: the exception is reinforced on 14/05/2021: Exception from the 14-days quarantine for all travellers coming from the yellow or red zones countries (except travellers from India) that had taken the vaccine; including the second dose; with at least 10 days before entering Romania; 23/12/2021 Between 10/12/2021 at 00:00 - 08/01/2022 at 24:00 drivers of vehicles with more than 9 seats; including the driver's seat; who are transporting persons; must provide proof of vaccination with a full schedule and for which 10 days have elapsed since its completion or proof of confirmation for infection with the virus SARS-CoV-2 in the last 180 days before entering the country; 09/03/2022 All restrictions are lifted but the validity of the green certificates issued by the Romanian authorities remains; according to GEO no. 68/2021; until December 31 of this year.; 09/03/2022 All restrictions related to COVID-19 ceased on 9 March.;
Impfung:
Covid-19 Impfung - Nicht benötigt
Ausnahme von der 14-tägigen Quarantäne alle Reisenden, die den Impfstoff eingenommen hatten; einschließlich der zweiten Dosis; mit mindestens 10 Tagen vor der Einreise nach Rumänien oder aus dem direkten Kontakt mit einem bestätigten Fall. Update 02.04.2021: Ausnahmeregelung in Entscheidung 7 vom 02.04.2021 bekräftigt. Update Entscheidung 9 vom 11.02.: Die Ausnahme wird bekräftigt. Entscheidung 24 vom 27.04.2021 nimmt Indien in die Liste der Länder der gelben Zone auf; jedoch gelten keine Ausnahmen von der Quarantäne für Reisende, die aus diesem Land reisen; nur wenn sie vollständig geimpft sind; wobei die letzte Dosis mindestens 10 Tage vor der Einreise nach Rumänien erhalten wurde. UPDATE: die Ausnahme wird am 14.05.2021 verschärft: Ausnahme von der 14-tägigen Quarantäne für alle Reisenden aus den Ländern der Gelben oder Roten Zone (außer Reisende aus Indien), die den Impfstoff genommen haben; einschließlich der zweiten Dosis; mit mindestens 10 Tagen vor der Einreise nach Rumänien.; 23.12.2021 Zwischen 10.12.2021 um 00:00 Uhr - 08.01.2022 um 24:00 Uhr Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen; einschließlich Fahrersitz; die Personen befördern; muss einen Impfnachweis mit vollständigem Zeitplan vorlegen, für den 10 Tage seit dessen Abschluss verstrichen sind, oder einen Nachweis der Bestätigung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 in den letzten 180 Tagen vor der Einreise.; 03.09.2022 Alle Beschränkungen werden aufgehoben, aber die Gültigkeit der von den rumänischen Behörden ausgestellten grünen Bescheinigungen bleibt bestehen; nach GEO-Nr. 68/2021; bis 31. Dezember dieses Jahres.;
Ein vollständiges Impfprogramm ermöglicht es, die Teilnahme an einigen geschlossenen/offenen Einrichtungen (z. B. private Veranstaltungen, Fitnessstudios, Restaurants, einige Hotels, Arbeitsplätze mit bis zu 5 Personen, Spielplätze, Sportveranstaltungen, Shows, Konferenzen) entweder auf die volle Kapazität des Veranstaltungsortes zu erhöhen ; oder würde eine erhöhte Teilnahme zulassen; oder in begrenzter Kapazität nur für diejenigen, die vollständig geimpft sind (z. B. Bars/Clubs; Diskotheken). Das HG 38 vom 9/06 verstärkt Ausnahmen für Personen mit vollständiger Impfung zur Teilnahme an verschiedenen Umgebungen (Sportwettkämpfe in geschlossenen/offenen Räumen; Teilnahme an UEFA-Spielen; Shows; Konzerte; Feierlichkeiten; private Veranstaltungen; Konferenzen; in Restaurants; Clubs/ Diskotheken; Fitnessstudios; auf Spielplätzen).; 03.09.2022 Alle Einschränkungen sind aufgehoben.;
Einige Veranstaltungen (kulturelle, künstlerische und Unterhaltungsveranstaltungen, Feierlichkeiten zum Schuljahresende, Sportwettkämpfe) oder Einrichtungen (Spielplätze) können von Personen besucht werden, die innerhalb von 15 bis 90 Tagen nach positiver SARS-CoV-2-Bestätigung mit nachgewiesenem Zertifikat ( positive PCR zum Zeitpunkt der Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion Entlassungsschein aus dem Krankenhaus oder positiver Antikörpertest, der maximal 14 Tage vor der Aktivität durchgeführt wurde Das HG 38 vom 9/06 verschärft Ausnahmen für Personen, die sich innerhalb befinden 15 bis 90 Tage nach positiver SARS-CoV-2-Bestätigung mit nachgewiesenem Zertifikat zur Teilnahme an verschiedenen Settings (Sportwettkämpfe in geschlossenen/offenen Räumen; Teilnahme an UEFA-Spielen; Shows; Konzerte; Feierlichkeiten; private Veranstaltungen; in Restaurants); 03.09.2022 Alle Einschränkungen sind aufgehoben.;
Ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 h ist; oder ein Antigen-Negativ-Zertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist, ermöglicht den Teilnehmern die Teilnahme an einigen geschlossenen/offenen Umgebungen (z. B. Sportwettkämpfen, Feierlichkeiten, kulturellen, künstlerischen und Unterhaltungsaktivitäten). Das HG 38 vom 9/06 verstärkt Ausnahmen für Personen, die einen negativen PCR-Test haben, der nicht älter als 72h ist; oder ein Antigen-Negativ-Zertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist, um an verschiedenen Umgebungen teilzunehmen (Sportwettkämpfe in geschlossenen/offenen Räumen; Teilnahme an UEFA-Spielen; Shows; Konzerte; Festlichkeiten; private Veranstaltungen; in Restaurants); 03.09.2022: Alle Beschränkungen werden aufgehoben.;
Gemäß HG 28 vom 14.05.2021; Ein negativer PCR-Test ist bei der Einreise in das Land nicht mehr obligatorisch, unabhängig davon, ob Sie aus einem Land kommen, das auf dem Grün liegt; gelbe oder rote Zone; Reisende, die aus Ländern der gelben Zone kommen, müssen jedoch nicht in 14-tägige Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test haben, der maximal 72 Stunden vor dem Einsteigen (öffentliche Verkehrsmittel) oder der Einreise in das Land (mit eigenem Transportmittel) durchgeführt wurde. Siehe Art. 4; w.; 23.12.2021 Zwischen 10.12.2021 um 00:00 - 08.01.2022 um 24:00; Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen; einschließlich Fahrersitz; die Personen befördern; muss spätestens 48 Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-Infektion CoV-2 durchgeführt haben und die Verbringung nur zu beruflichen Zwecken erfolgt; 03.09.2022 Alle Einschränkungen sind aufgehoben.;
Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Rumänien aufgehoben und Reisende unterliegen nicht mehr der Quarantäne.
Exception from the 14-days quarantine for travellers coming from the yellow zone countries for all those that have been a confirmed positive case of SARS-CoV2 in the last 90 days prior entering Romania proved through a medical certificate or through verification of the Coronaforms database and for which has passed at least 14 days from the date they have been positively confirmed until entering the country. Update Decision 9 from 11/02- the measure is reinforced for the travellers coming from the yellow zone countries (except UK); with specific mention of which kind of medical certificates can be used for the proof: positive RT-PCR test at the time when the person was diagnosed; hospital discharge certificate or IgG antibodies test performed with maximum 14 days before entering the country. Update: this exemption is not anymore mentioned with the updated list of countries for each the 14d quarantine measure is applied (see Decision 28 from 14/05/2021).