COVID-19-Regeln
Länder können Reisen einschränken oder kurzfristig Regeln einführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter nach Änderungen.
Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen Sie möglicherweise an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, bis der Test negativ ausfällt. Möglicherweise müssen Sie sich dort auch behandeln lassen.
Lesen Sie Allgemeine COVID-19-Ratschläge von TravelHealthPro für Reisende.
Reisen in die Schweiz
Es gibt keine COVID-19-Test- oder Impfpflicht für Personen, die in die Schweiz einreisen.
Weitere Informationen finden Sie unter Bundesamt für Gesundheit oder telefonisch bei der Coronavirus-Infoline unter +41 58 463 00 00 (7 bis 17 Uhr). MITTLERE GREENWICH-ZEIT). Die Hilfestellung ist auf Englisch verfügbar.
Öffentliche Räume
Kantone (Verwaltungsgebiet) können weitere Einschränkungen vorsehen. Überprüfen Sie kantonale Websites für weitere Details.
Passgültigkeitsanforderungen
Wenn Sie planen Um in ein EU-Land (außer Irland) oder in die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino oder die Vatikanstadt zu reisen, müssen Sie den Anweisungen Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Ihr Reisepass muss sein:
- ausgestellt weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Einreise in das Land (überprüfen Sie das „Ausstellungsdatum“)
- gültig für mindestens 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Ausreise (überprüfen Sie das „Ablaufdatum“) Datum')
Sie müssen vor Reiseantritt prüfen, ob Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurde, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zum Ablaufdatum hinzugefügt.
Kontaktieren Sie Schweizerische Botschaft im Vereinigten Königreich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Reisepass diese beiden Anforderungen nicht erfüllt. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Transportanbieter oder Reiseunternehmen Ihr Reisepass und andere Reisedokumente entsprechen den Anforderungen.
Passstempel
Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass abgestempelt ist, wenn Sie über die Schweiz in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen Besucher. Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheitsgrenze für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum einhalten. Wenn in Ihrem Reisepass keine entsprechenden Einreise- oder Ausreisestempel vorhanden sind, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie Ihr visumfreies Limit überschritten haben.
Sie können einen Nachweis darüber vorlegen, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben, und nachfragen Bitten Sie die Grenzschutzbeamten, dieses Datum und diesen Ort in Ihren Reisepass einzutragen. Beispiele für akzeptable Beweise sind Bordkarten und Tickets.
Weitere Informationen finden Sie auf Reisedokumente auf der Website der Kantone. Wenn Sie in der Schweiz leben, lesen Sie unseren Leitfaden zum Leben in der Schweiz für Informationen zum Stempeln Ihres Reisepasses .
Visabestimmungen
Sie können in Länder im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Ausbildungen
Britische Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Bei der Passkontrolle sollten britische Staatsangehörige unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus die Spur „ALLE PÄSSE“ verwenden.
Wenn Sie ohne Visum in die Schweiz und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Besuch innerhalb der Grenze liegt 90-Tage-Limit. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Arbeiten oder Studieren, für Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der Schweizer Regierung erfüllen Anforderungen. Überprüfen Sie auf der Website der Schweizer Botschaft, welche Art von Visum oder Arbeitserlaubnis Sie möglicherweise benötigen
Wenn Sie zur Arbeit in die Schweiz reisen, lesen Sie die Hinweise zu Visa und Genehmigungen.
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-tägige Visumfreiheit angerechnet.
Zusätzliche von Touristen benötigte Dokumente
Bei der Schweizer Grenzkontrolle müssen Sie möglicherweise:
- einen Nachweis über Ihre Unterkunft vorlegen, z. B. a Hotelbuchungsbestätigung oder Adressnachweis, wenn Sie Ihre eigene Immobilie (z. B. ein Zweitwohnsitz) besuchen.
- Zeigen Sie einen Versicherungsnachweis für Ihre Reise vor – prüfen Sie die FCDOs Reiseversicherungsberatung
- zeigen Sie ein Rück- oder Weiterflugticket
- beweisen Sie, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben – etwa 100 Schweizer Franken pro Tag
Zollbestimmungen
Es gelten strenge Regeln für Waren, die Sie in die Schweiz und aus der Schweiz mitnehmen dürfen. Sie müssen alles angeben, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt. Informationen zu den Schweizer Zollbestimmungen finden Sie auf der Website der Kantone.
Impfvorschriften (außer COVID-19)
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die erforderlichen Impfungen und Zertifikate in Reiseführer für die Schweiz von TravelHealthPro.