De En
Gesamtdosen
gegeben
503K
Menschen vollständig
geimpft
186.8K
% vollständig
geimpft
60.99%
Pre-travel testing (vaccinated): Keiner
Pre-travel testing (unvaccinated): Keiner
Test on arrival (vaccinated): Keiner
Test on arrival (unvaccinated): Keiner

Vollständige Beschränkungen:

03.09.2022

Eintrittsregeln in Reaktion auf das Coronavirus (COVID-19)

Am 1. August 2022 gab die französische Regierung bekannt, dass alle Reisebeschränkungen zwischen Frankreich und Französisch-Polynesien aufgehoben wurden.

  • Sie sind nein Impfnachweise müssen nicht mehr vorgelegt werden
  • Sie müssen vor Ihrer Ankunft keine Formulare mehr ausfüllen; wie z. B. eine Begründung für die Reise oder eine eidesstattliche Erklärung
  • Sie müssen bei der Ankunft keinen Nachweis eines negativen PCR- oder Antigentests mehr vorlegen

Es können weiterhin Einschränkungen gelten für die Einreise nach Französisch-Polynesien abhängig von Ihrem Impfstatus und Ihrem Abflugland. Sie sollten die Website der französischen Regierung (auf Französisch) und die Website der lokal Französisch Hoch Commission (auf Französisch) für Einzelheiten zu verbleibenden lokalen Beschränkungen. Wenn Sie über Frankreich reisen, sollten Sie auch unsere Reisehinweise für Frankreich lesen.

Regelmäßige Einreisebestimmungen

Visa

Französisch-Polynesien ist ein Übersee-Kollektiv (collectivité d'outre-mer) von Frankreich.< /p>

Wenn Sie im Besitz eines britischen Passes sind, benötigen Sie kein Visum für die Einreise nach Französisch-Polynesien für Aufenthalte von bis zu drei Monaten. Andere britische Passinhaber und diejenigen, die länger als drei Monate bleiben möchten, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Französisches Außenministerium und gegebenenfalls mit der nächstgelegenen französischen diplomatischen Vertretung bestätigen.

Passgültigkeit

Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Pass noch mindestens 3 Monate nach dem Datum, an dem Sie beabsichtigen, Französisch-Polynesien zu verlassen, gültig ist.

Britische Einwohner in Französisch-Polynesien

Wenn Sie in Französisch-Polynesien leben, sollten Sie Ihr Aufenthaltsdokument sowie Ihren gültigen Reisepass mit sich führen, wenn Sie reisen. Wenn Sie sich beworben, aber Ihr Dokument noch nicht erhalten haben, bringen Sie Ihre Bewerbungsbescheinigung mit. Sie haben diese als E-Mail erhalten. Wenn Sie noch kein Aufenthaltsdokument beantragt haben, sollten Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Französisch-Polynesien mitführen. Dies kann ein auf Ihren Namen lautender Mietvertrag oder eine Stromrechnung aus dem Jahr 2020 sein. Weitere Informationen, einschließlich zur Beantragung eines Aufenthaltstitels, finden Sie unter Website der französischen Regierung.

Anforderungen für Gelbfieberzertifikate< /h3>

Prüfen Sie, ob Sie eine Gelbfieberbescheinigung benötigen, indem Sie TravelHealthPro-Website.

Arbeiten in Französisch-Polynesien

Britische Staatsangehörige, die arbeiten möchten in Französisch-Polynesien sollten sich vor der Abreise beim nächstgelegenen französischen Konsulat erkundigen.

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