Dokument zum Nachweis von 2 Impfdosen gegen Covid-19. Eintrag - 14 Tage nach der zweiten Dosis. Keine Quarantäne erforderlich; wenn das Dokument am Eingangspunkt vorgelegt wird. ;13.04.2022 Personen, die aus der Republik Nordmazedonien einreisen; Truthahn; Rumänien; Serbien; Ungarn; Polen; die tschechische Republik; Slowakei; Israel; und Ägypten sind nicht verpflichtet, ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ähnliche Dokumente vorzulegen, die dieselben Daten enthalten. ;01.05.2022 Stand Sonntag; 1. Mai; Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie für die Einreise von Personen, die aus anderen Ländern in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien einreisen, werden aufgehoben.