COVID-19-Regeln
Länder können Reisen einschränken oder kurzfristig Regeln einführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Fluggesellschaft nach Änderungen.
Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen Sie möglicherweise an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, bis der Test negativ ausfällt. Möglicherweise müssen Sie sich dort auch behandeln lassen.
Besuchen Sie TravelHealthPro (vom britischen National Travel Health Network and Centre) für allgemeine COVID-19-Hinweise für Reisende.
Reisepass Gültigkeitsanforderungen
Wenn Sie planen, ein EU-Land (außer Irland) oder die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino oder die Vatikanstadt zu besuchen, müssen Sie die Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Ihr Reisepass muss:
- weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Einreise in das Land ausgestellt worden sein (überprüfen Sie das „Ausstellungsdatum“)
- mindestens 3 Monate danach gültig sein an dem Tag, an dem Sie abreisen möchten (überprüfen Sie das „Ablaufdatum“).
Sie müssen vor Reiseantritt prüfen, ob Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurde, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zum Ablaufdatum hinzugefügt.
Kontaktieren Sie Deutsche Botschaft im Vereinigten Königreich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Reisepass diese beiden Anforderungen nicht erfüllt. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, Reisepass Die Gültigkeitsanforderungen sind weniger streng. In diesem Fall muss Ihr Reisepass nur für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein (überprüfen Sie das „Ablaufdatum“). Bevor Sie eine Verlängerung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis beantragen , müssen Sie einen abgelaufenen Reisepass erneuern lassen und Ihren neuen Reisepass der örtlichen Ausländerbehörde vorlegen.
Passstempel
Bei der deutschen Grenzkontrolle , müssen Sie möglicherweise:
- ein Rück- oder Weiterflugticket vorzeigen
- nachweisen, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben
Überprüfen Sie Ihr Der Reisepass wird abgestempelt, wenn Sie als Besucher über Deutschland in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen. Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheitsgrenze für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum einhalten. Wenn in Ihrem Reisepass keine entsprechenden Einreise- oder Ausreisestempel vorhanden sind, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie Ihr visumfreies Limit überschritten haben.
Sie können einen Nachweis darüber vorlegen, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben Bitten Sie die Grenzschutzbeamten, dieses Datum und diesen Ort in Ihren Reisepass einzutragen. Beispiele für akzeptable Nachweise sind Bordkarten und Tickets.
Wenn Sie in Deutschland leben, lesen Sie unsere Leitfaden zum Leben in Deutschland für Informationen zum Stempeln des Reisepasses.
Visabestimmungen
Sie können in Länder im Schengen-Raum für jeweils bis zu 90 Tage 180-tägiger Zeitraum ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für ein kurzfristiges Studium oder eine Ausbildung
Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland und in andere Schengen-Staaten reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Beispiel zum Arbeiten, Studieren oder aus geschäftlichen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der Bundesregierung erfüllen. Prüfen Sie mit dem Deutsch, welche Art von Visum oder Arbeitserlaubnis Sie benötigen Botschaft im Vereinigten Königreich.
Wenn Sie nach Deutschland reisen Wenn Sie berufstätig sind, lesen Sie die Anleitung zu Visa und Genehmigungen. Detaillierte Informationen zu arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei der Deutschen Botschaft.
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-Tage-Visumfreiheit angerechnet.
Wohnsitznachweis< /h3>
Wenn Sie in Deutschland leben, lesen Sie unseren Leitfaden Leben in Deutschland für Informationen zum Tragen Wohnsitznachweis während der Reise.
Impfanforderungen (außer COVID-19)
Mindestens 8 Wochen vor Ihrem Reise, überprüfen Sie im Deutschlandführer von TravelHealthPro, welche Impfungen und Impfnachweise Sie möglicherweise benötigen.
Zollregeln
Es gelten strenge Regeln für Waren, die Sie nach Deutschland und aus Deutschland mitnehmen können. Sie müssen alles deklarieren, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt.
Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU
Sie dürfen kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen benötigt werden. Überprüfen Sie die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.
Geld nach Deutschland mitnehmen
Britische Staatsangehörige wurden wegen des Besitzes von Falschgeld festgenommen. Wechseln Sie Geld nur in Banken oder seriösen Wechselstuben.
Beträge über 10.000 Euro müssen Sie in bar oder mit anderen Zahlungsarten angeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes