COVID-19-Negativbescheinigung unter besonderen Bedingungen.
Dokumenten-Checkliste:
Reisende über 12 Jahre müssen eine Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen) nachweisen. Dokumente, die dem „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) gleichwertig sind, werden akzeptiert, wenn sie die gleichen Anforderungen erfüllen:
1. Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach Erhalt der vollständigen Impfung ausgefüllt. Impfausweise sind 270 Tage gültig.)
Oder
2. Genesungsnachweis mit positivem PCR-Testergebnis, durchgeführt vor mindestens 28 Tagen, aber nicht mehr als 90 Tagen.
Oder
3. Negatives Ergebnis eines Tests, der frühestens 48 Stunden vor der tatsächlichen oder geplanten Einreisezeit durchgeführt wurde. Erfolgt die Einreise mit einem Transportunternehmen, ist die planmäßige Abfahrtszeit maßgebend. Zur Einreise zugelassene Reisende aus einem Aufenthalt in einem Gebiet der Variantenbetroffenheit für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Bei Einreise mit einem Transportunternehmen muss das PCR-Testergebnis zum Zeitpunkt des planmäßigen Reiseantritts weniger als 48 Stunden alt sein. Darüber hinaus können die deutschen Behörden von Reisenden, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verlangen, dass sie nach der Einreise zusätzliche PCR-Tests durchführen.