Für alle Schiffe in der internationalen Schifffahrt, die zur Selbstisolierung oder Quarantäne verpflichtet sind. ; 30.11.2020 Alle Reisenden, die; unabhängig von der Staatsbürgerschaft; Reisen nach Kroatien aus Mitgliedsstaaten/Regionen der EU / des EWR; und die derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des ECDC stehen; muss bei der Ankunft in Kroatien eine negative PCR vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden ist, und/oder einen PCR-Test durchführen; mit der Verpflichtung zur Selbstisolation bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. ; 01.07.2021 Passagiere mit einem digitalen EU-Zertifikat sind nicht verpflichtet, einen PCR- oder Schnelltest vorzulegen. Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU; außerhalb von Schengen) wird die Einreise nach Kroatien nur im Notfall gewährt. ; 16.09.2021 Die Maßnahmen werden bis zum 30.09.2021 verlängert. ; 30.09.2021 Verlängert bis 15.10.2021. ; 16.12.2021 kroatische Staatsbürger oder Personen mit langfristigem Wohnsitz, die aus Südafrika zurückkehren; Botswana; Eswatini; Lesotho; Namibia; Simbabwe und Mosambik sollen für 14 Tage in Quarantäne und am letzten Tag ihrer Quarantäne auf SARS-CoV-2 getestet werden. ; 15.01.2022 Die 14-tägige Quarantäne für Reisende aus Südafrika; Botswana; Eswatini; Lesotho; Namibia; Simbabwe und Mosambik ist nicht mehr gültig. Alle Reisenden können mit einem digitalen EU-Zertifikat oder einem negativen PCR/Schnelltest nach Kroatien einreisen; oder Nachweis einer Impfung oder Nachweis einer COVID-19-Infektion. Andernfalls sollten sie sich selbst isolieren, bis sie einen negativen Test erhalten. ; 04.09.2022 Nur Reisende, die aus Drittstaaten nach Kroatien einreisen; sollten unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie keine COVID-19-Bescheinigungen vorlegen. ; 01.05.2022 Die Einreise in die Republik Kroatien ist gemäß den vor der COVID-19-Epidemie geltenden Einreisebedingungen gestattet.