Einreisende Personen; auch Heimkehrer müssen ein Anmeldeformular ausfüllen; sofern sie nicht aus grenznahen Regionen einreisen oder Grenzgänger sind. Wer nicht genesen oder nicht geimpft ist, muss bei der Einreise einen gültigen negativen Test vorlegen und 4 bis 7 Tage nach der Einreise ebenfalls einen Test durchführen lassen. Das Ergebnis der zweiten Untersuchung ist dem Amt für Gesundheit als zuständige Behörde zu melden.; 01.04.2022 Zur Einreise in das Fürstentum Liechtenstein; es gelten die gleichen Regelungen wie für die Schweiz (Sie können ohne weitere pandemiebedingte Massnahmen in die Schweiz einreisen);
Bewegungsbeschränkungen:
17.03.20: Einreiseverbot für andere Personen als Bürger aus Ländern der Europäischen Union; Europäischer Wirtschaftsraum; und Vereinigtes Königreich; Langzeitaufenthalter und Personen mit langfristigen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen; Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern; medizinisches Personal und Personen, die für den Transport von Gütern verantwortlich sind.; 01.03.2022: Die Europäische Union empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten, alle nicht unbedingt notwendigen Reiseverbote für geimpfte Touristen, die aus Drittländern anreisen, ab dem 1. März aufzuheben; 2022.