Personen, die nachweislich von COVID-19 genesen sind, sind von der Kontaktquarantäne ausgenommen; 16.08.2021: Veranstaltungen und Unternehmen können Covid-19-Zertifikate verwenden. Dies bedeutet, dass für Geimpfte ein „reduziertes Schutzkonzept“ verwendet werden kann; getestete oder genesene Besucher und Gäste; sofern der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist; 15.09.2021: Eine Bescheinigung, die die Impfung nachweist; Erholung oder ein negativer Test ist für Restaurants obligatorisch; Bars und Clubs sowie für Diskotheken; Tanzlokale und Unternehmen im Kulturbereich; Unterhaltung und Freizeit. Im Außenbereich; die Anforderung eines Zertifikats ist optional. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen dürfen nur mit Teilnehmern durchgeführt werden, die über ein gültiges Covid-19-Zertifikat verfügen. Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen; sowie religiöse Veranstaltungen und Beerdigungen; unterliegen nicht der Zeugnispflicht.; 12.03.2021 Die Grenze für die Ausweispflicht bei Freiluftveranstaltungen wird von 1.000 auf 300 Personen gesenkt.; 12.07.2021 Auch für private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen ist eine Bescheinigung erforderlich.; 01.04.2022 Die restlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie und das Covid-19-Taggeld laufen am Donnerstag aus; 31. März.;
Impfung:
Covid-19 Impfung -
Personen, die negativ auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet wurden, sind von der Kontaktquarantäne ausgenommen; 16.08.2021: Veranstaltungen und Unternehmen können Covid-19-Zertifikate verwenden. Dies bedeutet, dass für Geimpfte ein „reduziertes Schutzkonzept“ verwendet werden kann; getestete oder genesene Besucher und Gäste; sofern der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist; 15.09.2021: Eine Bescheinigung, die die Impfung nachweist; Erholung oder ein negativer Test ist für Restaurants obligatorisch; Bars und Clubs sowie für Diskotheken; Tanzlokale und Unternehmen im Kulturbereich; Unterhaltung und Freizeit. Im Außenbereich; die Anforderung eines Zertifikats ist optional. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen dürfen nur mit Teilnehmern durchgeführt werden, die über ein gültiges Covid-19-Zertifikat verfügen. Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen; sowie religiöse Veranstaltungen und Beerdigungen; unterliegen nicht der Zeugnispflicht.; 12.03.2021 Die Grenze für die Ausweispflicht bei Freiluftveranstaltungen wird von 1.000 auf 300 Personen gesenkt.; 12.07.2021 Auch für private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen ist eine Bescheinigung erforderlich.; 01.04.2022 Die restlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie und das Covid-19-Taggeld laufen am Donnerstag aus; 31. März.;
Personen, die nachweislich gegen COVID-19 geimpft sind, sind von der Kontaktquarantäne ausgenommen; 16.08.2021: Veranstaltungen und Unternehmen können Covid-19-Zertifikate verwenden. Dies bedeutet, dass für Geimpfte ein „reduziertes Schutzkonzept“ verwendet werden kann; getestete oder genesene Besucher und Gäste; sofern der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist; 15.09.2021: Eine Bescheinigung, die die Impfung nachweist; Erholung oder ein negativer Test ist für Restaurants obligatorisch; Bars und Clubs sowie für Diskotheken; Tanzlokale und Unternehmen im Kulturbereich; Unterhaltung und Freizeit. Im Außenbereich; die Anforderung eines Zertifikats ist optional. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen dürfen nur mit Teilnehmern durchgeführt werden, die über ein gültiges Covid-19-Zertifikat verfügen. Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen; sowie religiöse Veranstaltungen und Beerdigungen; unterliegen nicht der Zeugnispflicht.; 12.03.2021 Die Grenze für die Ausweispflicht bei Freiluftveranstaltungen wird von 1.000 auf 300 Personen gesenkt.; 12.07.2021 Auch für private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen ist eine Bescheinigung erforderlich.; 17.02.2022 Gastronomie und Freizeiteinrichtungen können unabhängig von Impf- oder Genesungsstatus wieder besucht werden und es sind keine Auflagen zu beachten; die Teilnahme an privaten und öffentlichen Veranstaltungen ist wieder ohne Covid-19-Bescheinigung und auch die Bescheinigungen möglich; die europaweit anerkannt sind; wird weiterhin ausgestellt; da diese voraussichtlich weiterhin benötigt werden; besonders für internationale Reisen.;
The EU Digital COVID Certificate (available as of 1 July 2021) provides proof that a person has either:
been vaccinated against COVID-19 (vaccine type and manufacturer, number of doses, date of vaccination);
received a negative test result, PCR or rapid antigen, with the name of the test, date and time of test, test centre and result (self-tests are not valid);
recovered from COVID-19 (positive PCR test result valid for 180 days).
When travelling, holders of the EU Digital COVID Certificate will have the same rights as citizens of the visited Member State who have been vaccinated, tested or recovered.