COVID-19-Regeln
Es gibt Keine COVID-19-Test- oder Impfpflicht für Reisende, die nach Liechtenstein einreisen.
Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses
Um nach Liechtenstein zu reisen, müssen Sie die Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Um nach Liechtenstein (und in alle Schengen-Länder) einzureisen, muss Ihr Reisepass:
- ein Ausstellungsdatum haben, das weniger als 10 Jahre vor Ihrem Ankunftsdatum liegt. Pässe, die nach dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, sind jetzt nur noch 10 Jahre gültig. Bei Pässen, die vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, können jedoch zusätzliche Monate hinzukommen, wenn Sie einen Reisepass vorzeitig erneuert haben
- mindestens ein „Ablaufdatum“ haben 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Abreise
Überprüfen Sie bei Ihrem Reiseanbieter, ob Ihr Reisepass und andere Reisedokumente den Anforderungen entsprechen. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Ihnen wird die Einreise verweigert, wenn Sie kein gültiges Reisedokument besitzen oder versuchen, einen als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepass zu verwenden.
Kontrollen bei der Grenzkontrolle
Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass abgestempelt wird.
Wenn Sie ein Als Besucher muss Ihr Reisepass abgestempelt werden, wenn Sie das Schengen-Raum (einschließlich Liechtenstein). Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die 90-tägige Visumfreiheitsgrenze nicht überschritten haben für Aufenthalte im Schengen-Raum. Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie die Visumfreiheitsgrenze überschritten haben.
Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, legen Sie einen Nachweis darüber vor, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben (z. B , Bordkarten oder Tickets) und bitten Sie die Grenzschutzbeamten, das Datum und den Ort in Ihren Reisepass einzutragen.
Lesen Sie unsere Informationen zu Passstempel, wenn Sie in Liechtenstein leben.
Visabestimmungen
Sie können ohne reisen ein Visum für den Schengen-Raum ( einschließlich Liechtenstein) für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Schulungen
Wenn Sie ohne Visum nach Liechtenstein und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern in den 180 Tagen vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Arbeiten oder Studieren, für Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der liechtensteinischen Regierung erfüllen . Überprüfen Sie auf der Website der liechtensteinischen Regierung, welche Art von Visum oder Arbeitserlaubnis Sie benötigen (auf Deutsch).
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Liechtenstein aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-tägige Visumfreiheit angerechnet.
< h2 id="vaccination-requirements">ImpfanforderungenÜberprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die Impfungen und Zertifikate, die Sie benötigen, finden Sie im Liechtenstein-Führer von TravelHealthPro.
Zollbestimmungen
Die Schweiz wickelt Zollangelegenheiten für Liechtenstein und dort ab ist eine offene Grenze zwischen den beiden Ländern. Lesen Sie Ratschläge zu Zollbestimmungen für die Schweiz.