COVID-19-Negativbescheinigung für die Einreise in das Land erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Regeln für Staatsangehörige von EU-Ländern, die aus Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums in die Niederlande reisen, aufgehoben wurden. Reisende, die in die Niederlande einreisen, unterliegen keinen weiteren Tests/Quarantänemaßnahmen, wenn sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
1. Nachweis der vollständigen Impfung;
oder 2. Nachweis der Genesung von COVID-19. Gültigkeit: 180 Tage;
Hinweis: Der Wiederherstellungsnachweis wird nur als „EU Digital COVID Certificate“ (EUDCC) akzeptiert, ausgestellt in einem EU-Land oder in eines der Länder, die Teil des EUDCC-Systems sind. Das Testergebnis muss auf Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch vorliegen.