COVID-19-Regeln
Länder können Reisen einschränken oder kurzfristig Regeln einführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter nach Änderungen.
Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen Sie möglicherweise an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, bis der Test negativ ausfällt. Möglicherweise müssen Sie sich dort auch behandeln lassen.
Lesen Sie Allgemeine COVID-19-Ratschläge von TravelHealthPro für Reisende.
Passgültigkeitsanforderungen
Zu reisen In Polen müssen Sie die Passanforderungen für den Schengen-Raum< befolgen /a>.
Um nach Polen (und in alle Schengen-Länder) einzureisen, muss Ihr Reisepass:
- ein „Ausstellungsdatum“ aufweisen, das weniger als 10 Jahre vor Ihrem Ankunftsdatum liegt . Pässe, die nach dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, sind jetzt nur noch 10 Jahre gültig. Bei Pässen, die vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, können jedoch zusätzliche Monate hinzukommen, wenn Sie einen Reisepass vorzeitig erneuert haben
- mindestens ein „Ablaufdatum“ haben 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Abreise
Kontaktieren Sie Polnische Botschaft im Vereinigten Königreich, wenn Ihr Reisepass diese beiden Anforderungen nicht erfüllt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseanbieter, ob Ihr Reisepass und andere Reisedokumente die Anforderungen erfüllen. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Ihnen wird die Einreise verweigert, wenn Sie kein gültiges Reisedokument besitzen oder versuchen, einen Reisepass zu verwenden, der als verloren oder gestohlen gemeldet wurde.
Doppelstaatsangehörige
Wenn Sie auch ein Als polnischer Staatsangehöriger (doppelte Staatsangehörigkeit) müssen Sie mit einem polnischen Reisepass oder polnischen Personalausweis nach Polen ein- und ausreisen. Es kommt immer wieder vor, dass polnische Grenzschutzbeamte Doppelstaatsangehörige mit ihrem britischen Pass einreisen lassen, die Ausreise jedoch nur mit einem gültigen polnischen Reisepass oder polnischen Personalausweis erlauben.
Kinder, die mit einem polnischen Staatsangehörigen oder einem britisch-polnischen Doppelstaatsangehörigen geboren wurden Eltern im Vereinigten Königreich erhalten automatisch die polnische Staatsbürgerschaft, unabhängig vom Geburtsort des Kindes, und es gilt die Verpflichtung, Polen mit gültigen polnischen Dokumenten zu verlassen.
Weitere Informationen finden Sie auf wie man im Vereinigten Königreich einen polnischen Pass beantragt, bevor man von der polnischen Botschaft in London nach Polen reist (auf Polnisch). Erkundigen Sie sich bei der polnischen Botschaft in London, wenn Sie Zweifel an Ihren Umständen haben.
Passstempel
Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass abgestempelt wird.
Wenn Sie ein Besucher sind, muss Ihr Reisepass abgestempelt werden, wenn Sie das < betreten oder verlassen a rel="external" href="https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen-borders-and-visa/schengen-area_en">Schengen-Raum (einschließlich Polen). Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben. 90-Tage-Visumfreiheitsbeschränkung für Aufenthalte im Schengen-Raum. Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie die Visumfreiheitsgrenze überschritten haben.
Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, legen Sie einen Nachweis darüber vor, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben (z. B , Bordkarten oder Tickets) und bitten Sie die Grenzschutzbeamten, das Datum und den Ort in Ihren Reisepass einzutragen.
Wenn Sie in Polen leben, lesen Sie unsere Leitfaden zum Leben in Polen für Informationen zum Stempeln des Reisepasses.
An der polnischen Grenze müssen Sie möglicherweise Folgendes tun:
- zeigen Sie ein Rück- oder Weiterflugticket vor
- zeigen Sie, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben
Anwohner
Wenn Sie in Polen leben, finden Sie in unserem Leitfaden zum Leben in Polen Informationen zu den Einreisebestimmungen und die Leitlinien des polnischen Grenzschutzes. p>
Visabestimmungen
Sie können in Länder im Schengen-Raum (einschließlich Polen) für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
- um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Schulungen
Wenn Sie ohne Visum nach Polen und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben, um zu arbeiten oder zu studieren, auf Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen, müssen Sie die Richtlinien der polnischen Regierung einholen Zugangsvoraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei der polnischen Botschaft, welche Art von Visum und/oder Arbeitserlaubnis Sie möglicherweise benötigen.< /p>
Wenn Sie beruflich nach Polen reisen, lesen Sie die Anleitung zu Visa und Genehmigungen.
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Polen aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-Tage-Visumfreiheitsgrenze angerechnet.
Impfvorschriften (außer COVID-19)
Mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise, Überprüfen Sie die Impfungen und Zertifikate, die Sie benötigen, im Reiseführer für Polen von TravelHealthPro.
Zollbestimmungen
Es gelten strenge Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Waren nach Polen. Sie müssen alles deklarieren, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt.
Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU
Sie dürfen kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen benötigt werden. Überprüfen Sie die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.