Ab 17. Mai 2021: für die meisten Aktivitäten Aktivitäten (einschließlich Ausgehen zur Unterhaltung); Personen müssen einen „SafePass“ vorweisen. „SafePass“ bezeichnet den Nachweis eines der folgenden drei Zertifikate: 1) ein negativer Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist; 2) die erste Impfdosis, die mindestens 3 Wochen zuvor verabreicht wurde; 3) Erholung von Covid-19 in den letzten 6 Monaten; 29.11.2021 Schüler im Alter von 6-11 Jahren müssen eines der beiden folgenden Zertifikate vorweisen: 1) einen negativen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist; oder 2) Genesung von Covid-19 in den letzten 6 Monaten. Schüler > 12 Jahre müssen eines der folgenden drei Zertifikate vorweisen: 1) einen negativen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist; 2) die erste Impfdosis, die mindestens 3 Wochen zuvor verabreicht wurde; 3) Genesung von Covid-19 in den letzten 6 Monaten. Die Verwendung von Masken ist für alle Schüler obligatorisch.; 15.12.2021 Schüler im Alter von 6-11 Jahren müssen eines der beiden folgenden Zertifikate vorweisen: 1) einen negativen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist; oder 2) Genesung von Covid-19 in den letzten 6 Monaten. Schüler > 12 Jahre müssen eines der folgenden drei Zertifikate vorweisen: 1) einen negativen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist; 2) ein vollständiger Impfpass; 3) Genesung von Covid-19 in den letzten 6 Monaten. Die Verwendung von Masken ist für alle Schüler obligatorisch.; 01.06.2022 Schüler ab 6 Jahren müssen eines der folgenden drei Zeugnisse vorweisen: 1) negativer Schnell- oder PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden; 2) ein vollständiger Impfpass; 3) Genesung von Covid-19 in den letzten 6 Monaten. Die Verwendung von Masken ist für alle Schüler obligatorisch.; 21.02.2022 Gleiches gilt weiterhin für Schüler ab 6 Jahren. Kinder in Kindergärten müssen 1) einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 7 Tage ist; 2) ein vollständiger Impfpass; 3) Erholung von Covid-19; 02.05.2022 Nach den Osterferien müssen Schüler ab 4 Jahren entweder einen negativen Labortest (PCR) oder einen Schnelltest nachweisen ist erforderlich Antigen für COVID-19-Erkrankung; mit Probenahme innerhalb von 48 Stunden; zu den Schuleinheiten zurückkehren.