01.08.2020: Reisende aus Hochrisikoländern müssen sich 14 Tage lang isolieren. 25.09.2020: Nicht notwendige Reisende in/aus Ländern in den roten und orangen Zonen müssen bei der Einreise/Rückkehr nach Belgien unter Quarantäne gestellt werden. Die Anforderung kann auch Tests umfassen oder nur erfordern. Pflicht zum Ausfüllen des Reisetagebuchs.; 26.09.2020: Nicht unbedingt notwendige Reisende in/aus rot markierten Ländern müssen sich bei der Einreise/Rückkehr nach Belgien in Quarantäne begeben und sich testen lassen. Die Anforderung kann auch Tests umfassen oder nur erfordern. Pflicht zum Ausfüllen des Reisetagebuchs.; Zwischen 21.10.2020 und 15.11.2020: Reiserückkehrer aus Regionen der Roten Zone waren vorübergehend nicht mehr testpflichtig; außer bei offensichtlichen Symptomen.; 12.01.2020 Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, werden strengeren Kontrollen unterzogen. Sie müssen: das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und die obligatorische Quarantäne einhalten.; 27.01.2021: bei Ankunft in Belgien; die Dauer der Quarantäne beträgt zehn Tage. Diese Frist kann bei einem negativen Testergebnis auf mindestens sieben Tage verkürzt werden; wo der Test abgelegt wurde; frühestens; sieben Tage nach Exposition; 27.06.2021: Das PLF muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft ausgefüllt werden; bei der Rückkehr nach Belgien nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als 48 Stunden. Der PLF berücksichtigt die letzten 14 Tage, um festzustellen, ob eine Quarantäne erforderlich ist. Reisende mit Impfpass oder Genesungsbescheinigung und ohne Symptome; müssen nicht unter Quarantäne gestellt oder getestet werden; andernfalls ist ein Test an Tag 1 (oder Tag 2) nach der Rückkehr aus dem Ausland erforderlich. Reisende, die aus einem EU-/Shengen-Land oder aus einem auf der „weißen Liste“ aufgeführten Land zurückkommen und deren Testergebnis negativ ist; Sie können die Quarantäne beenden. Die Rückkehr aus anderen Ländern setzt voraus, dass die Quarantäne mindestens 7 Tage dauert; ein zweiter PCR-Test kann frühestens am Tag 7 durchgeführt werden; ein negatives Ergebnis, das die Aufhebung der Quarantäne ermöglicht. Kinder unter 12 Jahren müssen nicht getestet werden; 19.07.2021 Bei Rückkehr aus einem europäischen Risikogebiet; Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind, müssen; zusätzlich zu einem PCR-Test an Tag 1 (mit Quarantäne auf dem Spiel); Führen Sie an Tag 7 einen PCR-Test durch. Der Test an Tag 1 ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Person in den 72 Stunden vor ihrer Ankunft auf belgischem Hoheitsgebiet bereits einem PCR-Test unterzogen wurde. Ein positives Ergebnis eines PCR-Tests impliziert eine Verpflichtung zur Quarantäne von 10 Tagen; ohne mögliche Unterbrechung; 31.08.2021 Reiserückkehrer aus einer Roten Zone (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) ohne Impf- oder Genesungsbescheinigung; müssen sich am 1. und am 7. Tag nach ihrer Rückkehr testen lassen. Wenn die Testergebnisse positiv sind; Isolierung ist obligatorisch. Alle Personen, die Risikokontakt mit einer Covid-positiven Person hatten; einschließlich vollständig geimpfter Personen; müssen am 1. und 7. Tag nach dem Kontakt getestet werden. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind, ist eine Quarantäne obligatorisch (10 Tage; verkürzt auf 7 Tage, wenn der zweite Test (am 7. Tag) negativ ist); 28.11.2021 Für Personen, die aus Gebieten mit sehr hohem Risiko nach oder durch Belgien reisen dürfen; Vor und bei der Ankunft in Belgien gelten strengere Regeln: Sie müssen sich in Belgien an Tag 1 (Einwohner und Nicht-Einwohner) und Tag 7 (Einwohner und Nicht-Einwohner) testen lassen. Alle Personen, die aus einem Drittland mit sehr hohem Risiko zurückkehren, müssen ebenfalls 10 Tage in Quarantäne bleiben; mit Ausnahme der Ausübung von Tätigkeiten, die im Fall von Diplomaten und Transportpersonal der wesentliche Grund für die Reise nach Belgien sind. Diese Maßnahmen gelten auch für vollständig geimpfte Personen; 18.02.2022: Keine Quarantänepflicht für Einreisende (Einwohner und Nicht-Einwohner) mit Bescheinigung. Für Personen aus Ländern oder Regionen mit hohem Risiko außerhalb des Schengen-Raums / der EU; strenge Quarantäneregeln bleiben unverändert.; 03.07.2022: keine Länder mehr in Hochrisikozonen; also keine Quarantänepflicht oder Fluggastortungsformular.