Alle Reisenden
Alle Reisenden sollten sich damit vertraut machen die Einreisebestimmungen für Belgien vor der Reise.
COVID-19
Es gibt keine COVID-19-bedingten Einschränkungen mehr für Reisen aus dem Vereinigten Königreich, wie z die Notwendigkeit, Impfnachweise, einen negativen COVID-19-Test oder das Ausfüllen eines Passagierlokalisierungsformulars vorzulegen.
Für Reisende, die aus Ländern mit sehr hohem Risiko anreisen, gilt weiterhin ein Verbot nicht unbedingt erforderlicher Reisen Passagiere müssen ein Passenger Locator Form ausfüllen, sich 10 Tage lang in Quarantäne begeben und an den Tagen 1 und 7 einen PCR-Test machen. Siehe Website der belgischen Regierung für weitere Informationen darüber, wer reisen darf und welche Länder davon betroffen sind.
Wenn Sie vollständig geimpft sind
Einreisebestimmungen für Be lgium sind für alle Reisenden gleich, unabhängig vom COVID-19-Impfstatus.
Nachweis des Impfstatus
Sie brauchen ihn nicht um Ihren Impfstatus für die Einreise nach Belgien nachzuweisen.
Wenn Sie nicht vollständig geimpft sind
Einreisebestimmungen für Belgien sind für alle Reisenden gleich, unabhängig vom COVID-19-Impfstatus.
Wenn Sie COVID- 19 im vergangenen Jahr
Die Einreisebestimmungen für Belgien sind für alle Reisenden gleich, unabhängig davon, ob Sie im vergangenen Jahr positiv auf COVID-19 getestet wurden.
Kinder und Jugendliche
Erwachsene, die mit Kindern nach oder aus Belgien reisen, können von Grenzschutzbeamten aufgefordert werden, einen Nachweis über ihre Beziehung zu einem Kind zu erbringen, das sie bei der Grenzkontrolle begleiten. Dies kann für Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Personen gelten, die die elterliche Gewalt ausüben. Als Nachweis empfehlen wir die Mitnahme von Unterlagen, z.B. Geburtsurkunde, insbesondere wenn der Elternteil oder Erziehungsberechtigte einen anderen Nachnamen hat als die Kinder.
Wenn Sie durch Belgien reisen
Transit ist, wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Endziel ein Land durchqueren.
Erkundigen Sie sich vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft.
Prüfen Sie Ihren Pass und Ihre Reisedokumente vor Reiseantritt
Passgültigkeit
Wenn Sie planen, in eine EU zu reisen Land (außer Irland) oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino oder der Vatikanstadt müssen Sie den Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Ihr Pass muss:
- ausgestellt sein weniger als 10 Jahre vor Ihrer Einreise (überprüfen Sie das 'Ausstellungsdatum')
- mindestens gültig 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Abreise (überprüfen Sie das „Ablaufdatum“)
Sie müssen vor Reiseantritt überprüfen, ob Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt. Wenn Ihr Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurde, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zu seinem Ablaufdatum hinzugefügt.
Wenden Sie sich an Belgische Botschaft im Vereinigten Königreich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Reisepass diese beiden Anforderungen nicht erfüllt.
Visa
Sie können reisen in Länder im Schengen-Raum< /a> für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum. Dies gilt, wenn Sie als Tourist reisen, Familie oder Freunde besuchen, an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen teilnehmen oder für ein kurzfristiges Studium oder Training
Wenn Sie nach Belgien und in andere Schengen-Staaten reisen Stellen Sie ohne Visum sicher, dass Ihr gesamter Besuch innerhalb der 90-Tage-Grenze liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Reiseantritt zählen zu Ihren 90 Tagen.
Um länger zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren, geschäftlich oder aus anderen Gründen, müssen Sie die Einreisebestimmungen der belgischen Regierung erfüllen Bedarf. Erkundigen Sie sich bei der belgischen Botschaft, welche Art von Visum und/oder Arbeitserlaubnis Sie möglicherweise benötigen. p>
Wenn Sie beruflich nach Belgien reisen, lesen Sie die Anleitung auf Visa und Genehmigungen.
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Belgien aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-tägige Visumfreiheit angerechnet.
Passstempel
Überprüfen Sie, ob Ihr Pass gestempelt ist, wenn Sie als Besucher über Belgien in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen. Grenzschutzbeamte verwenden Passstempel, um zu überprüfen, ob Sie die visumfreie Grenze von 90 Tagen für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum einhalten. Wenn sich in Ihrem Reisepass keine entsprechenden Ein- oder Ausreisestempel befinden, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie Ihr visumfreies Limit überschritten haben, und verlangen weitere Nachweise Ihrer Reisegeschichte.
Sie können Nachweise vorlegen, wann und wo Sie den Schengen-Raum betreten oder verlassen haben, und bitten Sie die Grenzschutzbeamten, dieses Datum und diesen Ort in Ihren Pass einzutragen. Beispiele für akzeptable Nachweise sind Bordkarten und Tickets.
Möglicherweise müssen Sie auch:
- ein Rück- oder Weiterflugticket vorzeigen
- zeigen, dass Sie genug haben Geld für Ihren Aufenthalt
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Belgien haben, lesen Sie unsere Leitfaden zum Leben in Belgien für Passstempelinformationen.