Das digitale EU-COVID-Zertifikat (verfügbar ab dem 1. Juli 2021) weist nach, dass eine Person entweder:
Impfbescheinigung: Bescheinigung eines vollständigen Impfmusters gegen Covid-19, erstellt gemäß Artikel 3bis, Absätze 1 bis 2, des geänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Nämlich ein vom Großherzogtum Luxemburg, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum ausgestellter Impfpass. Von bestimmten Drittländern ausgestellte Bescheinigungen werden ebenfalls akzeptiert, sofern der verabreichte Impfstoff vom Großherzogtum akzeptiert wird (dies gilt derzeit für Bescheinigungen, die von den folgenden Ländern oder Gebieten ausgestellt wurden: Albanien, Andorra, Armenien, Brasilien, Cabo Verde, Kanada, El Salvador, Färöer, Georgien, Indien, Israel, Japan, Libanon, Moldawien, Marokko, Monaco, Neuseeland, Panama, Republik Nordmazedonien, San Marino, Singapur, Südkorea, Togo, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Vatikan).
Ein vollständiges Impfmuster ist jedes Muster, das die Anzahl und das Intervall der Injektionen definiert, die zum Erreichen einer ausreichenden schützenden Immunität erforderlich sind, und das nach Verabreichung der erforderlichen Dosen abgeschlossen ist, wenn mehrere Dosen verabreicht werden, oder bei Einzeldosis-Impfstoffen nach einem Intervall von 14 Tagen. Bei Personen, die sich erholt haben und innerhalb von 180 Tagen nach dem ersten positiven NAAT-Testergebnis geimpft wurden, ist das Impfmuster 14 Tage nach Verabreichung der Einzeldosis eines verabreichten Impfstoffs abgeschlossen.