De En
Gesamtdosen
gegeben
1.4M
Menschen vollständig
geimpft
462.7K
% vollständig
geimpft
71.45%
Pre-travel testing (vaccinated): Keiner
Pre-travel testing (unvaccinated): Keiner
Test on arrival (vaccinated): Keiner
Test on arrival (unvaccinated): Keiner

Impfung:

Covid-19 Impfung - Nicht benötigt

12.05.2022

Das digitale EU-COVID-Zertifikat (verfügbar ab dem 1. Juli 2021) weist nach, dass eine Person entweder:

Impfbescheinigung: Bescheinigung eines vollständigen Impfmusters gegen Covid-19, erstellt gemäß Artikel 3bis, Absätze 1 bis 2, des geänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Nämlich ein vom Großherzogtum Luxemburg, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum ausgestellter Impfpass. Von bestimmten Drittländern ausgestellte Bescheinigungen werden ebenfalls akzeptiert, sofern der verabreichte Impfstoff vom Großherzogtum akzeptiert wird (dies gilt derzeit für Bescheinigungen, die von den folgenden Ländern oder Gebieten ausgestellt wurden: Albanien, Andorra, Armenien, Brasilien, Cabo Verde, Kanada, El Salvador, Färöer, Georgien, Indien, Israel, Japan, Libanon, Moldawien, Marokko, Monaco, Neuseeland, Panama, Republik Nordmazedonien, San Marino, Singapur, Südkorea, Togo, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Vatikan).

Ein vollständiges Impfmuster ist jedes Muster, das die Anzahl und das Intervall der Injektionen definiert, die zum Erreichen einer ausreichenden schützenden Immunität erforderlich sind, und das nach Verabreichung der erforderlichen Dosen abgeschlossen ist, wenn mehrere Dosen verabreicht werden, oder bei Einzeldosis-Impfstoffen nach einem Intervall von 14 Tagen. Bei Personen, die sich erholt haben und innerhalb von 180 Tagen nach dem ersten positiven NAAT-Testergebnis geimpft wurden, ist das Impfmuster 14 Tage nach Verabreichung der Einzeldosis eines verabreichten Impfstoffs abgeschlossen.

30.03.2022

CovidCheck-System obligatorisch für Restaurants; Cafés und Bars; 19.12.2021: Das CovidCheck-System impliziert, dass nur Geimpfte; Genesene oder Personen mit einem Kontraindikationszertifikat für die Impfung haben Zugang zu diesen Einrichtungen; 25.12.2021: Das 2G+-System (geimpft oder genesen plus Test oder Auffrischung) wurde in einigen Bereichen eingeführt. Daher; für den Horeca-Sektor; kulturelle und sportliche Aktivitäten (wenn eine Gruppe mehr als 10 Personen umfasst, die gleichzeitig eine solche Aktivität ausüben); sowie für verschiedene Versammlungen; das CovidCheck 2G-System (geimpft oder genesen) wird ergänzt durch die Verpflichtung für Personen, die das Alter von 12 Jahren und 2 Monaten erreicht haben und auch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, vor Ort einen selbstdiagnostischen Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen oder das Ergebnis eines NAAT-Tests (PCR; TMA- oder LAMP-Verfahren) oder einen gültigen zertifizierten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest vorzulegen. Das CovidCheck-System ist am Arbeitsplatz optional (privater und öffentlicher Sektor); 15.01.2022: Das 3G-System (geimpft; genesen oder getestet) wird am Arbeitsplatz obligatorisch sein; 03.11.2022: Ein Impfpass ist nur für den Zugang zu einer Krankenhauseinrichtung erforderlich; Altenheime und ähnliche Einrichtungen.

Read for ⌚️ 1 minutes 56 seconds