COVID-19-Regeln
Es gibt Keine COVID-19-Test- oder Impfpflicht für Reisende, die nach Luxemburg einreisen.
Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses
Um nach Luxemburg zu reisen, müssen Sie die Passanforderungen für den Schengen-Raum.
Um nach Luxemburg (und in alle Schengen-Länder) einzureisen, muss Ihr Reisepass:
- ein „Ausstellungsdatum“ aufweisen, das weniger als 10 Jahre vor Ihrem Ankunftsdatum liegt. Pässe, die nach dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, sind jetzt nur noch 10 Jahre gültig. Bei Pässen, die vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, können jedoch zusätzliche Monate hinzukommen, wenn Sie einen Reisepass vorzeitig erneuert haben
- mindestens ein „Ablaufdatum“ haben 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Abreise
Überprüfen Sie bei Ihrem Reiseanbieter, ob Ihr Reisepass und andere Reisedokumente den Anforderungen entsprechen. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.
Ihnen wird die Einreise verweigert, wenn Sie kein gültiges Reisedokument besitzen oder versuchen, einen als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepass zu verwenden.
Kontrollen bei der Grenzkontrolle
Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass abgestempelt wird.
Wenn Sie ein Als Besucher muss Ihr Reisepass abgestempelt werden, wenn Sie das Schengen-Raum (einschließlich Luxemburg). Grenzschutzbeamte verwenden Passstempel, um zu überprüfen, dass Sie die 90-Tage-Visumfreiheitsbeschränkung für Aufenthalte im Schengen-Raum. Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie die Visumfreiheitsgrenze überschritten haben.
Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, legen Sie einen Nachweis darüber vor, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben (z. B , Bordkarten oder Tickets) und bitten Sie die Grenzschutzbeamten, das Datum und den Ort in Ihren Reisepass einzutragen.
Lesen Sie mehr über Passstempel, wenn Sie in Luxemburg leben.
Visabestimmungen
Sie können ohne Visum in die Schengen-Raum (einschließlich Luxemburg) für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Dies gilt, wenn Sie reisen:
- als Tourist
- um Familie oder Freunde zu besuchen
um an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen teilzunehmen
- für kurzfristige Studien oder Schulungen
Wenn Sie ohne Visum nach Luxemburg und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt visumfrei ist innerhalb der 90-Tage-Frist. Besuche in Schengen-Ländern in den 180 Tagen vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.
Um länger zu bleiben (zum Arbeiten oder Studieren, für Geschäftsreisen oder aus anderen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der luxemburgischen Regierung erfüllen . Erkundigen Sie sich bei der Luxemburgischen Botschaft in London, welche Art von Visum oder Arbeitserlaubnis Sie benötigen /p>
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Luxemburg aufhalten, wird dies nicht auf Ihre visumfreie Frist von 90 Tagen angerechnet.
Beantragung eines Visums
Erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Luxemburg in London< /a> welche Art von Visum oder Arbeitserlaubnis Sie möglicherweise benötigen.
Impfanforderungen
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die Impfungen und Zertifikate Sie benötigen im Reiseführer für Luxemburg von TravelHealthPro.
Zollvorschriften
Es gelten strenge Vorschriften für Waren, die nach Luxemburg eingeführt und aus Luxemburg ausgeführt werden dürfen. Sie müssen alles deklarieren, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt.
Sie dürfen kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung. Überprüfen Sie die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.
Geld nach Luxemburg mitnehmen
Wenn Sie mehr als 10.000 Euro Bargeld (auch auf dem Transportweg) nach Luxemburg mitnehmen, müssen Sie a ausfüllen Formular zur Bargelderklärung. Sie müssen dies dem Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde (Administration des douanes et accises – ADA).