Alle Reisenden, die älter als 12 Jahre und 2 Monate sind, können einreisen, wenn ihr „Digitales EU-COVID-Zertifikat“ eines der folgenden Elemente enthält:
Obligatorische Reisedokumentation - Drittstaatsangehörige
Alle Reisenden ab 12 Jahren und zwei Monaten haben unabhängig von ihrer Nationalität Zugang zum Großherzogtum Luxemburg, wenn sie eines der folgenden Dokumente besitzen:
eine Impfbescheinigung; Wiederherstellungszertifikat; ein negatives Ergebnis Wenn Sie nicht vollständig geimpft sind und mit dem Flugzeug anreisen, müssen Sie einen negativen PCR-Test (nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise) oder einen schnellen Lateral-Flow-Test (nicht mehr als 24 Stunden) nachweisen vor der Einreise) bei der Einreise nach Luxemburg.
Wenn Sie nicht vollständig geimpft sind, aber im letzten Jahr positiv auf COVID-19 getestet wurden, können Sie nach Luxemburg einreisen. Sie müssen einen Genesungsnachweis vorlegen.