De En
Gesamtdosen
gegeben
5.8M
Menschen vollständig
geimpft
2.6M
% vollständig
geimpft
45.68%
Pre-travel testing (vaccinated): Keiner
Pre-travel testing (unvaccinated): Keiner
Test on arrival (vaccinated): Keiner
Test on arrival (unvaccinated): Keiner

Vollständige Beschränkungen:

17.08.2023

COVID-19-Regeln

Es gibt Keine COVID-19-Test- oder Impfpflicht für Reisende, die in die Slowakei einreisen.

Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses

Um in die Slowakei zu reisen, müssen Sie die Passanforderungen für den Schengen-Raum.

Um in die Slowakei (und alle Schengen-Länder) einzureisen, muss Ihr Reisepass:

  • ein „Ausstellungsdatum“ haben, das weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Ankunft liegt. Pässe, die nach dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, sind jetzt nur noch 10 Jahre gültig. Bei Pässen, die vor dem 1. Oktober 2018 ausgestellt wurden, können jedoch zusätzliche Monate hinzukommen, wenn Sie einen Reisepass vorzeitig erneuert haben
  • mindestens ein „Ablaufdatum“ haben 3 Monate nach dem Tag Ihrer geplanten Abreise

Überprüfen Sie bei Ihrem Reiseanbieter, ob Ihr Reisepass und andere Reisedokumente den Anforderungen entsprechen. Erneuern Sie Ihren Reisepass bei Bedarf.

Andernfalls wird Ihnen die Einreise verweigert Sie müssen über ein gültiges Reisedokument verfügen oder versuchen, einen als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepass zu verwenden.

Wenn Sie länger als gesetzlich erlaubt bleiben, kann Ihnen eine Geldstrafe von 1600 Euro auferlegt werden.

Kontrollen bei der Grenzkontrolle

Stellen Sie sicher, dass Sie Lassen Sie Ihren Reisepass abstempeln.

Wenn Sie ein Besucher sind, muss Ihr Reisepass abgestempelt werden, wenn Sie das Schengen-Raum (einschließlich der Slowakei). Grenzschutzbeamte überprüfen anhand von Passstempeln, ob Sie die Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben. 90-Tage-Visumfreiheitsbeschränkung für Aufenthalte im Schengen-Raum. Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, gehen die Grenzschutzbeamten davon aus, dass Sie die Visumfreiheitsgrenze überschritten haben.

Wenn Ihr Reisepass nicht abgestempelt war, legen Sie einen Nachweis darüber vor, wann und wo Sie in den Schengen-Raum eingereist oder ihn verlassen haben (z. B , Bordkarten oder Tickets) und bitten Sie die Grenzschutzbeamten, das Datum und den Ort in Ihren Reisepass einzutragen.

Lesen Sie mehr über Passstempel, wenn Sie in der Slowakei leben.

Bei der Grenzkontrolle in der Slowakei müssen Sie möglicherweise auch Folgendes tun:

  • zeigen Sie ein Rück- oder Weiterflugticket vor
  • zeigen Sie nach, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben
  • zeigen Sie einen Nachweis Ihrer Unterkunft vor, zum Beispiel eine Hotelbuchungsbestätigung oder einen Adressnachweis für einen Zweitwohnsitz

Visabestimmungen

Sie können ohne Visum zur Schengen-Raum (einschließlich der Slowakei) für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Dies gilt, wenn Sie reisen:

  • als Tourist

  • um Familie oder Freunde zu besuchen

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    zur Teilnahme an Geschäftstreffen, Kultur- oder Sportveranstaltungen

  • für kurzfristige Studien oder Schulungen

Wenn Sie ohne Visum in die Slowakei und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Frist liegt. Besuche in Schengen-Ländern in den 180 Tagen vor Ihrer Reise werden auf Ihre 90 Tage angerechnet.

Um länger zu bleiben (zum Beispiel zum Arbeiten, Studieren oder aus geschäftlichen Gründen), müssen Sie die Einreisebestimmungen der slowakischen Regierung erfüllen. Erkundigen Sie sich bei der Slowakischen Botschaft im Vereinigten Königreich, welche Art von Visum oder Arbeitserlaubnis Sie benötigen.

Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt in der Slowakei aufhalten, wird dies nicht auf Ihre visumfreie Frist von 90 Tagen angerechnet.

Beantragung eines Visums

Füllen Sie das Visumantragsformular aus und vereinbaren Sie einen Termin für einen persönlichen Besuch in der Botschaft über Online-Visumantragsservice für die Slowakei.

Impfanforderungen

Mindestens 8 Überprüfen Sie Wochen vor Ihrer Reise die Impfungen und Zertifikate, die Sie benötigen, im Reiseführer für die Slowakei von TravelHealthPro.

Zollbestimmungen

Es gelten strenge Regeln für Waren, die Sie in die Slowakei oder aus der Slowakei mitnehmen dürfen. Sie müssen alles deklarieren, was möglicherweise verboten ist oder der Steuer oder Abgabe unterliegt.

Sie dürfen kein Fleisch, Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Aus medizinischen Gründen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung. Informieren Sie sich über die Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken in die EU auf der Website der Europäischen Kommission.

Registrierung bei der Polizei

Ausländische Staatsangehörige, die die Slowakei besuchen, müssen ihren Aufenthaltsort in der Slowakei bei ihrem Besuch melden nächstgelegene Ausländerpolizei. Wenn Sie in einem Hotel übernachten, übernimmt das Hotel dies für Sie. Wenn Sie in einer Privatunterkunft untergebracht sind, müssen Sie die Polizei per Brief, E-Mail oder persönlich innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Ankunft benachrichtigen.

Wenn Sie planen, sich für einen längeren Zeitraum in der Slowakei aufzuhalten, müssen Sie sich offiziell anmelden . Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Slowakischen Republik (auf Slowakisch).

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