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Travelban, new rules and unexpected flying restrictions:

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Impfung:
07.09.2021 Beschäftigte, die gegen COVID-19 geimpft wurden, können von der Maskenpflicht am Arbeitsplatz befreit werden. ; 21.10.2021 Ein grünes Zertifikat; die nach der Impfung erhalten werden können; Erholung oder negativer Schnell- und PCR-Test; ist für Indoor-Aktivitäten obligatorisch. ;21.03.2022 Die Anforderung für ein „grünes Zertifikat“ für alle Aktivitäten und Veranstaltungen in Bulgarien wurde aufgehoben.
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Selbstisolation in eigener Unterkunft. Die Reisebeschränkungen wegen COVID-19 wurden in Ungarn aufgehoben. Reisende müssen keinen Impfnachweis, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis vorlegen.
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Ein grünes Zertifikat; die nach der Impfung erhalten werden können; Erholung oder negativer Schnell- und PCR-Test; ist für Indoor-Aktivitäten obligatorisch. ;21.03.2022 Die Anforderung für ein „grünes Zertifikat“ für alle Aktivitäten und Veranstaltungen in Bulgarien wurde aufgehoben.
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Impfung:
Die Ergebnisse von Labortests auf Antikörper werden ebenfalls als „grünes Zertifikat“ anerkannt und sind 90 Tage gültig. ;21.03.2022 Die Anforderung für ein „grünes Zertifikat“ für alle Aktivitäten und Veranstaltungen in Bulgarien wurde aufgehoben.
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Quarantäne:
Empfohlen; für 7 Tage nach dem potenziell infizierenden Kontakt: a) Kontakt mit gefährdeten Personen zu vermeiden b) Kontakte einzuschränken (Partys und Versammlungen zu vermeiden); c) während dieser Zeit eine Maske zu tragen; wenn möglich eine FFP2-Maske; d) sich regelmäßig zu testen.
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14.11.2020 Organisation von Indoor-Kulturveranstaltungen; Kino- und Theaterbesuche mit max. 30 % der Kapazität; 1,5 m physischer Abstand und obligatorisches Tragen von Gesichtsmasken.; 27.11.2020 Einstellung aller Kultur- und Unterhaltungsaktivitäten (Kinos; Museen; Galerien; Bühnenaufführungen; Konzerte; Tanz; kreative und musikalische Aktivitäten und andere). Nur Theater sind ausgeschlossen; mit max. 30 % Kapazität; physische Distanzierung und obligatorische Verwendung von Gesichtsmasken. ; 22.12.2021 Verlängerung der Maßnahmen bis 31.01.2021 ; 01.02.2021 Kinos und Kunstaufführungen sind erlaubt; aber mit maximal 30 % der Kapazität und Verwendung einer Gesichtsmaske. ; 22.03.2021: Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen werden ausgesetzt.
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01.04.2021 Die Durchführung von Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen (Festivals; Kinos; Theater; Zirkusaufführungen; Bühnenveranstaltungen; Konzerte; Museen; Galerien; Bibliotheken; Tanzkurse; kreative und musikalische Künste) ist mit 30% der Kapazität erlaubt ; der physische Abstand von mindestens 1,5 m; Mundschutz und mit nur sitzendem Publikum (bei Konzerten; Festivals; Theater; Zirkusaufführungen und anderen Bühnenveranstaltungen). ; 01.05.2021 Die maximale Kapazität wurde von 30% auf 50% erhöht. ; 20.08.2021 Die Maßnahmen wurden nicht geändert. Jedoch; ob Mitarbeiter und Besucher geimpft wurden; oder sich von COVID-19 erholt haben; oder wenn sie ein negatives PCR-Testergebnis liefern; Die Kapazität von Unterhaltungs- und Kulturstätten kann auf 100 % erhöht werden. ;...
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01.04.2021 Restaurants könnten maximal 50% ihrer Kapazität nutzen und die Arbeitszeit ist auf 6.00 - 23.00 Uhr begrenzt; Das Tragen von Gesichtsmasken ist für das Personal obligatorisch. max. 50 % Auslastung + Tragen von Masken durch das Personal; 20.08.2021 Volle Kapazität ist zulässig, wenn Mitarbeiter und Besucher entweder geimpft wurden; oder einen Nachweis einer COVID-19-Infektion haben; oder ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. ; 07.09.2021 Der Besuch von Gastronomiebetrieben ist nur von 7.00 bis 23.00 Uhr erlaubt; mit einem Abstand von 1,5 m zwischen den Stuhllehnen und einer maximalen Anzahl von 6 Personen pro Tisch; während das Personal eine Gesichtsmaske tragen muss....
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Die Wiederaufnahme der Aktivitäten wird von sehr strengen Barrieregesten begleitet und durch das obligatorische Tragen einer Maske oder eines anderen Geräts, das Nase und Mund bedeckt, für zwischenmenschliche Kontaktsituationen ergänzt, wenn der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht gewährleistet werden kann; 20.04.2020: Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes im öffentlichen Raum (Straßen; Verkehrsmittel; etc.); 15.06.2020: Beschränkungen der physischen Distanz und des Tragens von Gesichtsmasken für Schulhöfe aufgehoben. Maskenpflicht im Transport weiterhin; öffentlicher Raum; 24.06.2021: Das Tragen einer Maske ist verpflichtend: a) unter allen Umständen bei Tätigkeiten, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und die in einem geschlossenen Raum stattfinden (z. B. in...
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Eintritt in Diskotheken etc. auf 300 Personen begrenzt und CovidCheck-Zertifikat erforderlich. Ab 300 Personen: Antrag beim Gesundheitsamt erforderlich. Nach 01:00; diejenigen, die noch nicht geimpft wurden oder nicht genesen sind; einen PCR-Test (weniger als 72 Stunden alt) oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (weniger als 48 Stunden alt) benötigen. Die Kultureinrichtungen sind öffentlich zugänglich. Die für diese Einrichtungen geltenden Vorschriften sind Gegenstand spezifischer Empfehlungen und Richtlinien des Kulturministeriums. Die Ausübung von Musikaktivitäten ist ohne Abstands- und Maskenpflicht erlaubt; vorausgesetzt, dass es einzeln oder in einer Gruppe von höchstens 10 Personen durchgeführt wird. In einer Einrichtung mit Musikensembles oder im Freien dürfen sich...
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Verbot von Besuchen bei Krankenhauspatienten mit Verdacht auf oder bestätigter COVID-19-Infektion, außer unter außergewöhnlichen Umständen, die durch ärztlichen Rat gestützt werden müssen; B. Situationen am Lebensende oder erhebliche psychische Belastungen. Für den Besuch von Verwandten, die aus anderen Gründen aufgenommen wurden; maximal 2 Besuche pro Tag sind erlaubt; jeweils für maximal eine Stunde; 03.11.2022: Das Tragen einer Maske ist in Einrichtungen für Senioren und anderen Pflegeeinrichtungen obligatorisch. Für Personal; externe Dienstleister und Besucher von Seniorenunterkünften und anderen Betreuungseinrichtungen; Es gilt das CovidCheck 3G-Regime. Ab 12 Jahren und 2 Monaten; Zugang zu einer Krankenhauseinrichtung haben; Sie müssen eine Impfbescheinigung vorlegen; Wiederherstellung;...
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03.11.2022: Das Tragen von Masken ist nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Einrichtungen für Senioren und andere Betreuungseinrichtungen obligatorisch.
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Alle Sportwettkämpfe; ob für Freizeitsportler oder registrierte Sportler; sind zuzulassen. Auch die Anwesenheit von Zuschauern bei Wettbewerben ist wieder möglich; im Einklang mit den geltenden Beschränkungen (bis maximal 50 Teilnehmer). Sportliche Freizeitaktivitäten können einzeln oder in Gruppen bis maximal 50 Teilnehmer durchgeführt werden; 30.06.2021: Keine Einschränkungen mehr im sportlichen Trainingsprozess. Sport- und Freizeitaktivitäten können einzeln oder in der Gruppe durchgeführt werden, ohne dass die Anzahl der Auszubildenden begrenzt ist. Die Anwesenheit von Zuschauern bei Veranstaltungen ist nicht mehr auf die Anzahl der verfügbaren Plätze beschränkt; auch die obligatorische Verwendung einer Schutzmaske ist nicht vorgeschrieben. Der Nachweis eines negativen Ergebnisses des...
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Schließung von Schulen/Universität:
Das Tragen einer Maske ist für schulische Aktivitäten obligatorisch; einschließlich außerschulischer Aktivitäten, wenn diese in Innenräumen stattfinden, sowie während des gesamten Verkehrs im Schulgebäude. Diese Verpflichtung gilt für lehrendes und nicht lehrendes Personal sowie Studierende aus dem 2. Zyklus der Grundbildung oder der entsprechenden Bildungsstufe in privaten Bildungseinrichtungen. Treffen mit den Eltern von Schülern finden entweder per Videokonferenz oder im Rahmen des sogenannten „2G“-Regimes statt (Vorlage eines Impfpasses oder einer Genesungsbescheinigung); 01.07.2022: neue Maßnahmen zur Isolierung und Quarantäne von Studierenden; 01.10.2022: Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können dreimal pro Woche einen Schnelltest im Gymnasium ablegen; 02.09.2022: allgemeine Maskenpflicht; sowie...
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CovidCheck-System obligatorisch für Restaurants; Cafés und Bars; 19.12.2021: Das CovidCheck-System impliziert, dass nur Geimpfte; Genesene oder Personen mit einem Kontraindikationszertifikat für die Impfung haben Zugang zu diesen Einrichtungen; 25.12.2021: Das 2G+-System (geimpft oder genesen plus Test oder Auffrischung) wurde in einigen Bereichen eingeführt. Daher; für den Horeca-Sektor; kulturelle und sportliche Aktivitäten (wenn eine Gruppe mehr als 10 Personen umfasst, die gleichzeitig eine solche Aktivität ausüben); sowie für verschiedene Versammlungen; das CovidCheck 2G-System (geimpft oder genesen) wird ergänzt durch die Verpflichtung für Personen, die das Alter von 12 Jahren und 2 Monaten erreicht haben und auch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, vor...
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